Krankenkassen begrüßen einstweilige Verfügung gegen den Bayerischen Hausärzteverband

Die Verhandlungsgemeinschaft der Ersatzkassen, der Betriebs- und der Innungskrankenkassen in Bayern begrüßt die Entscheidung des Landgerichts München I, das gegen den Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) eine einstweilige Verfügung erlassen hat. Die Verhandlungsgemeinschaft der Krankenkassen hatte in der Vergangenheit mehrfach betont, dass Versicherte nicht als Faustpfand im Honorarstreit missbraucht werden dürfen. Es sei ein Vorzug des deutschen Gesundheitswesens, dass die Versicherten frei in der Wahl ihrer Kasse und ihres Arztes sind. Das Arzt-Patientenverhältnis sei ein hohes Gut, das nicht in unlauterer Weise aufs Spiel gesetzt werden sollte, so die Verhandlungsgemeinschaft weiter. Die Krankenkassen fordern den BHÄV auf, sachlich und konstruktiv im Sinne der Versicherten über einen Hausarztvertrag zu verhandeln.
Unter Androhung eines Ordnungsgeldes von fünf bis 250.000 Euro bzw. einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten wird dem BHÄV verboten, eine Patienteninformation den bayerischen Hausärzten zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Information, so das Gericht in der Begründung, werden die Hausärzte verleitet, „ihre Patienten in unlauterer, weil die natürliche Autorität und das besondere Vertrauensverhältnis des Arztes gegenüber seinen Patienten unangemessen ausnutzenden Art und Weise, zum Wechsel ihrer Krankenkasse aufzufordern“.
So weist das Landgericht München I darauf hin, dass der Tenor der Patienteninformation „auch die Grenzen einer legitimen Information über den Stand der Verhandlungen mit den verschiedenen Kassen über den Abschluss eines Hausärztevertrages“ überschreitet. Eine Reihe von den in der Patienteninformation enthaltenen inhaltlichen Verkürzungen bezeichnet das Gericht als „einseitige, teils unrichtige Behauptungen.., die den Bereich einer bloßen neutralen Unterrichtung des Patienten verlassen“.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Bayern, des BKK Landesverband Bayern und der SIGNAL IDUNA IKK


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