Gesetzliche Krankenkassen fördern die Selbsthilfe in Bayern mit mehr als 3 Mio. Euro

Im Jahr 2008 wurde die bayerische Selbsthilfe von den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern mit mehr als 3 Millionen Euro gefördert. Fast 1.700 örtliche Selbsthilfegruppen erhielten eine Förderung in Höhe von rund 1,26 Millionen Euro. Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von Menschen mit ähnlichen Erkrankungen oder Problemen, die sich ehrenamtlich durch Informations- und Erfahrungsaustausch gegenseitig unterstützen.

Ebenfalls mit rund 1,32 Millionen Euro wurden die bayerischen Selbsthilfekontaktstellen gefördert. Die Kontaktstellen vernetzen und unterstützen die örtlichen Selbsthilfegruppen und sind wichtige Ansprechpartner bei Neugründungen. Dank der Förderung der Krankenkassen konnte das Leistungsangebot der Kontaktstellen für die örtlichen Selbsthilfegruppen weiter ausgebaut werden.

Zusätzlich wurden noch 48 landesweite Selbsthilfeorganisationen und Verbände mit rund 456.000 Euro gefördert. Sie bieten themenspezifische Leistungen für ihre Mitglieder im Bereich Behinderungen, chronisch somatische Erkrankungen, Sucht- und psychische Erkrankungen an.
2009 fördern die Krankenkassen und ihre Verbände auf Landesebene die Kontaktstellen mit rund 1,5 Millionen Euro. Für die landesweiten Selbsthilfeorganisationen und Verbände sind nach vorläufigen Zahlen 500.000 Euro beschlossen. Nach einer über 40-prozentigen Steigerung der Fördermittel 2008 gegenüber 2007 erhält die Selbsthilfe in Bayern 2009 erneut mehr Fördergelder.

Im Bundesgebiet einmalig sind die zwölf Regionalen Runden Tische, die für die örtlichen Gruppen die Förderung organisieren und vereinfachen. Hier wird in der Regel ein Förderantrag der Gruppe gemeinsam mit allen Krankenkassenvertretern beraten und abgestimmt. Zusätzlich zur pauschalen Förderung können noch Projektförderanträge z.B. für ein Jubiläum gestellt werden. Seit vergangenem Jahr wirken auch demokratisch legitimierte Vertreter der Selbsthilfe an den Runden Tischen mit. Die Beratung bei Antragstellung und die Vorbereitung der Vergabesitzung übernehmen die zwölf Selbsthilfekontaktstellen, bei denen die Runden Tische angesiedelt sind.

Selbsthilfe im Gesundheitsbereich wird auf Grundlage des § 20c SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern


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