Die jüngste Kritik des Präsidenten des Bundesversicherungsamtes (BVA), Josef Hecken, an der gesetzlichen Regelung zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73 b SGB V) und ihrer Umsetzung in Bayern bestätigt die Ersatzkassen, die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die Landwirtschaftliche Krankenkassen in ihrer Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) nachdrücklich. Als Verhandlungsgemeinschaft versuchen die genannten Kassen seit Monaten vergeblich, den BHÄV zu einer wirtschaftlich vertretbaren und qualitativ hochwertigen Vertragslösung zu bewegen.
Der BVA-Chef sprach offen von „Erpressungspotentialen“, die in dem geltenden Gesetz stecken und warnte davor, Verträge nach dem Prinzip „viel Geld für Null-Gegenleistung“ zu schließen. Nach Abschluss eines Hausarztvertrages mit der AOK Bayern wollte der BHÄV allen anderen Kassen in Bayern einen identischen Vertrag ohne Rücksicht auf mehr Wirtschaftlichkeit und höhere Qualität aufzwingen. Dabei waren dem Hausärzteverband alle Mittel – einschließlich gesetzwidriger Aktionen – recht. Unter anderem sollten die bayerischen Hausärzte nur die Diagnosen der AOK-Versicherten vollständig codieren und damit Finanzzuweisungen aus dem Risikostrukturausgleich der Krankenkassen (Morbi RSA) in Richtung AOK Bayern umleiten. Der BVA-Chef sprach in diesem Zusammenhang von einer „abgrundtiefen Sauerei“ und drohte Konsequenzen an.
Die scharfe Kritik des BVA-Präsidenten ist eine willkommene politische Unterstützung für die Krankenkassen der Verhandlungsgemeinschaft. Ob es in dem nun bevorstehenden Schiedsverfahren gelingt, die Mängel der gesetzlichen Regelung zu beheben, ist mehr als fraglich. Ohne eine nachhaltige Gesetzesrevision wird es nicht gehen.
Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:
dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Bayern, des BKK Landesverbandes Bayern, der SIGNAL IDUNA IKK und des Funktioneller Landesverband der Landwirtschaftlichen Krankenkassen und Pflegekassen in Bayern (LdL/LdLP)
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