Kliniken und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung im Jahr 2010

Planungssicherheit für bayerische Krankenhäuser

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Krankenkassenverbände haben sich auf den landesweiten Basisfallwert des Jahres 2010 geeinigt und damit die Grundlage gelegt für die Abrechnung der Behandlungen in rd. 360 bayerischen Kliniken mit einem Volumen von über acht Mrd. Euro. Der landesweite Basisfallwert beträgt für das Jahr 2010 2.982,50 Euro, im Jahr 2009 liegt den Abrechnungen der Krankenhäuser ein Wert von 2.935,49 Euro zugrunde.

Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Größe des Vergütungssystems mit Fallpauschalen (DRG) im Krankenhausbereich. Er drückt den „Preis“ einer Behandlung mit einem durchschnittlichen Aufwand mit dem Faktor 1,0 aus. Je nach Aufwand wird der Basisfallwert bei der Abrechnung mit einem höheren oder geringeren Faktor multipliziert.

Mit der frühen Einigung sechs Wochen vor Jahresschluss schafften die Vertragspartner den ersten Abschluss im Bundesgebiet und auch ein Novum in Bayern. Die hochkomplexen Verhandlungen über den Landesbasisfallwert, der eigentlich ab dem 1. Januar abgerechnet werden müsste, haben sich in den letzten Jahren meist erheblich verzögert. Noch im Jahr 2009 waren die Meinungsverschiedenheiten so groß, dass die Verhandlungen nahezu ein Jahr andauerten und mehrere Verfahren der neutralen Schiedsstelle erforderlich waren, bis der endgültige Wert Ende Oktober vom Bayerischen Gesundheitsministerium genehmigt werden konnte. Und gegen den umstrittenen zugrunde liegenden Wert ist eine Klage der Krankenkassenverbände vor dem Verwaltungsgericht anhängig.
Die Rücknahme dieser Klage ist ein Teil des „Einigungspaketes“ für das Jahr 2010. BKG und Krankenkassenverbände zeigten sich sehr zufrieden darüber, dass für Krankenhäuser und Krankenkassen damit frühzeitig Planungssicherheit für das bevorstehende Jahr geschaffen und die Risiken eines Jahre andauernden Rechtsstreites verhindert werden konnten. „Die Rahmenbedingungen für das Jahr 2010 sind für beide Seiten schwierig genug. Nun besteht zumindest in diesem Punkt Klarheit und eine gesicherte Kalkulationsgrundlage“ erklären die beiden Verhandlungspartner.

Unisono stehen die Krankenkassen- und Krankenhausvertreter hinter dem gefundenen Kompromiss, der „für die Beteiligten schmerzlich aber noch vertretbar“ sei. Nach den strittigen Verhandlungen im zurückliegenden Jahr sei es besonders wichtig gewesen, zu beweisen, dass die Selbstverwaltung im Krankenhausbereich in Bayern intakt und handlungsfähig sei. Neben der Vergütung gebe es angesichts der schwierigen Lage im Gesundheitswesen im Krankenhausbereich noch eine Reihe von Aufgaben, die man gemeinsam lösen müsse. Nach den sehr zielstrebigen und konstruktiven Verhandlungen bestehe dafür nun eine gute Ausgangslage.

Diese Pressemitteilung wurde veröffentlicht von:

der Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG), der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) und dem Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V.


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