Wirtschaftlichkeitsprüfungen stets mit Zustimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern stellt klar, dass die Kriterien zur Prüfung von Ärzten im Rahmen der Pharmakotherapie gemeinsam und einheitlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung erstellt werden. „Wenn die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns die Prüfvereinbarung kündigen will, so distanziert sie sich von ihrer eigenen Vereinbarung“, stellt die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände fest.

Qualitativ hochwertige Auswahlgespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Prüfungsstelle und den Krankenkassen verhindern gerade, dass Ärzte mit vielen älteren und schwer erkrankten Patienten überhaupt in Prüfverfahren geraten: Von rund 26.000 möglichen Prüfverfahren im Jahr 2009 (letztes verfügbares Jahr) wurden tatsächlich nur rund 1.000 Prüfverfahren eingeleitet; das entspricht einem Anteil von nicht einmal vier Prozent.

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände erinnerte darüber hinaus daran, dass die Vertragspartner bereits in der gültigen Prüfungsvereinbarung die Durchschnittsprüfung ausgesetzt haben.

Diese Pressemitteilung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern veröffentlicht.

 


Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com