Ersatzkassen fördern ambulante Hospize mit 1,29 Millionen Euro

Die Ersatzkassen in Bayern erhöhten die Förderung der ambulanten Hospizdienste in diesem Jahr auf 1,29 Millionen Euro, das heißt um sechs Prozent gegenüber 2010. Die Zahl der geförderten ambulanten Hospizdienste stieg von 74 auf 79. Da die ambulante Hospizversorgung das Angebot der stationären Hospize sinnvoll ergänzt, haben die Ersatzkassen ihre Förderung in den letzten Jahren massiv ausgebaut. Zur Erinnerung: 2004 wurden 38 Dienste von den Ersatzkassen mit rund 378.000 Euro gefördert.

„Mit der Förderung der ambulanten Hospizdienste ermöglichen wir den Sterbenskranken, die letzte Phase ihres Lebens in vertrauter Umgebung zu verbringen. Unsere Versicherten und ihre Angehörigen können die Sterbebegleitung kostenfrei bei einem ambulanten Hospizdienst anfordern, auch wenn bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden. Die Pflegeleistungen werden dadurch nicht beeinträchtigt“, sagt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen.

Ambulante Hospizdienste erbringen palliativ-medizinische Beratung von Sterbenskranken und ihren Angehörigen. Zu ihren Aufgaben gehören die Gewinnung, Schulung, Koordination und Unterstützung der ehrenamtlich tätigen Personen für die Sterbebegleitung. Um seitens der gesetzlichen Krankenkassen gefördert zu werden, soll ein ambulanter Hospizdienst mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten zusammenarbeiten und von einer Krankenschwester, einem Krankenpfleger oder einer anderen fachlich qualifizierten Person geleitet werden. Der Leiter eines ambulanten Hospizdienstes soll über eine mehrjährige Erfahrung in der palliativ-medizinischen Pflege verfügen.

 

 


Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Bayern

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com