Mehr Geld für private Pflegedienste

Krankenkassen und Pflegeverbände schließen Vergütungsvereinbarung

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und die Verbände der privaten Anbieter für häusliche Krankenpflege haben eine neue Leistungs- und Vergütungsvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung sieht erhebliche Verbesserungen in der Vergütungsstruktur vor. Für die Krankenkassen ist damit die Grundlage für eine hohe Versorgungsqualität geschaffen. Die Krankenkassen erwarten, dass ihre Versicherten nun von den zu Grunde gelegten neuen Zeitansätzen für die Häusliche Krankenpflege profitieren. Darunter fallen pflegerische Leistungen, die der Arzt bei Krankheit verordnet, wie beispielsweise das Wechseln von Wundverbänden oder die Verabreichung von Medikamenten.

Die letzte vertragliche Einigung gab es im Jahr 2004, da die Leistungsanbieter in der Folge Transparenzverfahren nicht unterstützen wollten. Mit den Transparenzverfahren sollte Klarheit über Zeit- und Kostenansätze der Dienste hergestellt werden. Nachdem eine Einigung nicht möglich war, wurde ein Schiedsverfahren eröffnet. Gegen den Schiedsspruch erhoben die Krankenkassen Klage, weil er auf Grundlage eines aus ihrer Sicht nicht validen Gutachtens erstellt wurde. Die Klage führte dazu, dass eine höhere Vergütung zunächst nicht gezahlt werden konnte. Obwohl hier rein rechtliche Positionen zu klären waren, haben die Verbände der privaten Anbieter Politik und Aufsicht gegen die Kassen mobilisiert. Gleichwohl nahmen die privaten Dienste dann doch noch das unverändert fortbestehende Verhandlungsangebot der Kassen an. Das Ergebnis der Verhandlungen ist die jetzt geschlossene Vereinbarung, die bis 2015 läuft. Die Kassen bedauern, dass der Vereinbarung noch immer nur Orientierungswerte für Zeit- und Kostenansätze zu Grunde liegen, die weder pflegewissenschaftlich noch betriebswirtschaftlich untermauert sind. Hier sehen die Krankenkassen im Rahmen der Qualitätssicherung noch erheblichen Handlungsbedarf.

 


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