Die Krankenkassen in Bayern sind ohne Wenn und Aber bereit, alle nachgewiesenen Einsätze von Notärzten zu honorieren. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für Oktober angekündigte Honorarminderung für Notärzte ist völlig überflüssig, wenn die KVB ihre Daten mit der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst (ZAST) endlich abgleichen würde – von der ZAST werden alle regulären Notfalleinsätze erfasst.
Seit September vergangenen Jahres fordern die Krankenkassen im Freistaat die KVB zu dem Abgleich auf. Die KVB hat darauf jedoch immer abweisend reagiert. Stattdessen versucht die KVB mit der für den Herbst angekündigten Honorarkürzung die Bürgerinnen und Bürger sowie Politik und Notärzte zu verunsichern. Die Aufsichtsbehörden und in Bayern zuständigen Ministerien haben dagegen keinerlei Bedenken gegen den Datenabgleich zwischen der KVB und der ZAST. Die KVB schlägt sich also mit einem hausgemachten Problem herum – zu Lasten der Notärzte.
Die Krankenkassen bleiben dabei: Honorare kann es nur für nachgewiesene und mit der ZAST abgeglichene Einsätze geben. Es liegt allein bei der KVB, die Daten für den zum Nachweis notwendigen Abgleich zu liefern und damit den Weg frei zu machen für eine Vergütung durch die Krankenkassen.
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