Kostenträger verwundert über Vorgehen der KVB bei der Notarztvergütung

Bereits seit Monaten kann die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die von ihr erhobenen Honorarforderungen für Notarzteinsätze nicht plausibel machen, weder für 2012 noch – rückwirkend – für die Jahre 2010 und 2011. Dies verwundert insbesondere vor dem Hintergrund, dass die mit der KVB für den Zeitraum 2010 und 2011 vereinbarten sogenannten Haushalte für die Vergütung der Notarzteinsätze gar nicht in vollem Umfange ausgeschöpft wurden. Die Krankenkassen in Bayern und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) bezahlen alle Notarzteinsätze, die geleistet und abgerechnet werden. Dass es diesbezüglich in der Vergangenheit Schwierigkeiten gab, lag in erster Linie an verwaltungstechnischen Problemen innerhalb der KVB.

Die KVB hat auch den notwendigen Abgleich der Abrechnungsdaten mit der Zentralen Abrechnungsstelle für den Rettungsdienst in Bayern (ZAST) unnötig lange hinausgezögert. Trotzdem haben sich die Krankenkassen in Bayern und die DGUV zuletzt bereit erklärt, für die Jahre 2010 und 2011 Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 2,1 Millionen Euro zu leisten.

Für das Jahr 2012 wurde der KVB seitens der Kostenträger bereits im September ein nochmals verbessertes Angebot in Höhe von rund 56,6 Millionen Euro gemacht. Dieses Angebot beinhaltet auch eine Steigerung der Basisvergütung um vier Prozent im Vergleich zum Jahr 2011.

Die Kostenträger bedauern, dass eine weitere Annäherung auf dem Verhandlungsweg nicht möglich war. Die KVB lehnte das Angebot der Kostenträger auch in einem letzten Spitzengespräch am 29.10.2012 ab und bestand weiterhin auf ihrer Forderung von 60 Millionen Euro. Sie hat daher nun die Schiedsstelle angerufen.

Die Kostenträger begrüßen diese Chance einer endgültigen Klärung durch die Schiedsstelle, stellen aber fest, dass die KVB diesen Schritt schon viel eher hätte tun können, um für alle Beteiligten deutlich früher Klarheit zu schaffen.

 


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