Kassen erhöhen Förderung für ambulante Hospizarbeit

Die Krankenkassen im Freistaat fördern die ambulante Hospizarbeit 2012 mit rund 4,92 Millionen Euro. Das sind 14 Prozent mehr als vor einem Jahr, eine Steigerung um mehr als das Doppelte in fünf Jahren (seit 2007) und fast um das Siebenfache in zehn Jahren (seit 2002). Wie die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände (ARGE) in Bayern mitteilt, wird die Förderung an 86 ambulante Hospizdienste in ganz Bayern ausgezahlt.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Dienste eine qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung durchführen. Dazu ist es notwendig, mit palliativ erfahrenen Ärzten und Pflegediensten zusammenzuarbeiten. Zudem muss der Dienst unter der Verantwortung von besonders ausgewiesenen Fachkräften stehen. Die Sterbebegleitung kann im Haushalt der Versicherten, in der Familie oder in Pflegeheimen erfolgen.

Nach Angaben der ARGE übernahmen die nahezu 5.800 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Hospizdienste jährlich fast 10.000 Sterbebegleitungen für Versicherte aller Krankenkassen. Die private Krankenversicherung ist nicht zur Förderung verpflichtet, obwohl Sterbebegleitung auch für deren Versicherte erfolgt.

 


Kontakt

Ihr Ansprechpartner:

Dr. Sergej Saizew
Stellv. Leiter und Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201a
80634 München

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
Fax: 0 89 / 55 25 51 - 14
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com