Kostenträger: Notarztvergütung könnte längst geregelt sein

Noch offene Fragen zur Honorierung der Notarztdienste sind allein von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) zu verantworten. Wie die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (Arge) sowie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung melden, hätte es die KVB frühzeitig in der Hand gehabt, entweder auf die Angebote der Kostenträger einzugehen oder zeitnah die zuständige Schiedsstelle anzurufen.

Obwohl bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt möglich, habe die KVB erst Anfang November einen entsprechenden Antrag bei der Schiedsstelle gestellt, ohne diesen jedoch zu begründen. Eine solche Begründung ist aber zwingend für den weiteren Fortgang erforderlich. Diese liegt der Schiedsstelle – trotz Aufforderung – bisher nicht vor. Deshalb kann die Schiedsstelle derzeit keine Entscheidung treffen. Offensichtlich wolle man die Weihnachtszeit nutzen, um über eine Verunsicherung der Bevölkerung Druck auf die Politik zu machen.

Die Kassen und die Unfallversicherung betonen, dass sie alle notwendigen Notarzteinsätze vergüten werden. Dies sei der KVB bekannt, da man sich darauf bereits im September gemeinsam verständigt hatte. Allerdings ist es laut Arge für eine korrekte Rechnungslegung notwendig, dass die Einsätze auch nachgewiesen werden. Es ist Aufgabe der KVB, dies in entsprechender Weise für die Zukunft sicherzustellen.

Die Kassen und die Unfallversicherung fordern die KVB auf, endlich ihre Hausaufgaben zu erledigen, damit zeitnah ein Schiedsstellenergebnis herbeigeführt und für alle Beteiligten Rechtssicherheit erreicht werden kann.

 


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