Ab dem neuen Jahr unterstützen und entlasten in Bayern zwei weitere ambulant tätige Palliativteams für Kinder die betroffenen Familien. Das Klinikum St. Marien in Amberg / Oberpfalz und die „Bunte Kreis Nachsorge gGmbH“ in Augsburg / Schwaben haben einen entsprechenden Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen. Die Teams werden die an einer lebensverkürzenden Erkrankung leidenden Kinder und Jugendlichen in ihrer familiären häuslichen Umgebung professionell betreuen. So können diese jungen Schwerstkranken zusammen mit ihren Angehörigen in Geborgenheit ihre begrenzte Lebenszeit verbringen.
Ein mit den gesetzlichen Krankenkassen in Bayern vertraglich abgesichertes Angebot gibt es bereits in München mit dem Klinikum der LMU (Ludwig-Maximilians-Universität) sowie in Mittelfranken mit der Kinder- und Jugendklinik des Universitätsklinikums Erlangen und der Cnopf‘schen Kinderklinik Nürnberg.
Die beiden neuen Angebote sind ein weiterer Schritt hin zu einem flächendeckenden Angebot für die betroffenen Familien. Das Konzept für die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) des Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Palliativmedizin von 2009 sieht vor, dass landesweit an fünf bis sechs Zentren Teams aufgebaut werden, die in den jeweiligen Regionen die Versorgung auch im häuslichen Umfeld sicherstellen.
Hintergrund:
Ein Anspruch auf spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) besteht für Kinder und Jugendliche, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch ihre Lebenserwartung begrenzt ist und sie deshalb eine besonders aufwändige Versorgung benötigen. ÄrztInnen und Pflegefachkräfte, die in der pädiatrischen Palliativmedizin bzw. -pflege besonders qualifiziert sind, betreuen gemeinsam in einem sogenannten Palliativ-Care-Team fachübergreifend die schwerstkranken jungen Menschen und ergänzen damit das bereits bestehende Versorgungsangebot von VertragsärztInnen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Je nach ärztlicher Verordnung und aktuellem Versorgungsbedarf wird die SAPPV in Form einer Beratungsleistung, als Koordination der Versorgung, als zusätzliche unterstützende Teilversorgung oder als Vollversorgung erbracht. Dabei können weitere Berufsgruppen und Hospizdienste einbezogen werden, um die palliativmedizinische Versorgung für diese Patientinnen und Patienten sicherzustellen.
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