Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Krankenkassenverbände haben sich darauf geeinigt, welche Vergütung die rund 320 betroffenen Krankenhäuser in Bayern im Jahr 2013 für ihre Behandlungen abrechnen dürfen. Sie vereinbarten den sogenannten landesweiten Basisfallwert, mit dem die Krankenhausbehandlungen in einer Größenordnung von insgesamt knapp 9,2 Milliarden Euro vergütet werden. Die intensiven Verhandlungen mussten in die Verlängerung gehen, um doch noch ohne Einschaltung der Schiedsstelle ein Ergebnis zu erzielen. So gelang der Durchbruch diesmal nicht, wie in den Vorjahren, bereits vor dem Jahreswechsel, da die Vertragspartner mit höchst unterschiedlichen Vorstellungen gestartet waren.
Der landesweite Basisfallwert ist der Preis für eine Krankenhausbehandlung mit einem durchschnittlichen Aufwand. Er wird im Jahr 2013 in den bayerischen Kliniken 3.090,00 Euro betragen. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies eine Veränderung innerhalb der begrenzten gesetzlichen Möglichkeiten. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Basisfallwert mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. Für die normale Entbindung eines gesunden Neugeborenen beträgt der Multiplikator z. B. 0,51, während für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung der 62-fache Wert berechnet wird.
Der landesweite Basisfallwert für die Krankenhausbehandlungen ist für die Krankenkassen die Stellschraube für deren größten Ausgabeposten. Für die Kliniken bestimmt er den mit Abstand größten Teil der Erlöse und ist deshalb für sie von existenzieller Bedeutung. Die gesetzlichen Vorschriften für die Kalkulation dieses Wertes sind deshalb entsprechend umfangreich und die Interessenlage der Verhandlungspartner extrem gegensätzlich. Dass es gelang, eine Einigung zu erzielen, ist nach Auffassung der BKG und der Krankenkassen „einer hochkonzentrierten und sehr sachlichen Verhandlungsatmosphäre“ zu verdanken. Die Einigung stelle einen typischen Kompromiss dar, beide Seiten bezeichnen das Ergebnis als „problematisch, aber annehmbar“. Damit habe man im Krankenhausbereich bewiesen, dass die oft geschmähte Selbstverwaltung auch unter schwierigen Bedingungen zu sachgerechten Kompromissen fähig ist. Mit der Einigung gelang es vor allem, für die Krankenhäuser in Bayern Planungssicherheit für das Jahr 2013 zu schaffen, das wirtschaftlich ein sehr schwieriges werden wird. Die Kliniken müssen nun mit den Krankenkassen vor Ort vereinbaren, welche stationären Behandlungen in welcher Anzahl sie im kommenden Jahr erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.
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