Prävention geht uns alle an

Ersatzkassen kritisieren den aktuellen Kabinettsentwurf

„Das geplante Präventionsgesetz bleibt deutlich hinter den selbstgesetzten Ansprüchen der Politik zurück. Im vorliegenden Kabinettsentwurf ist kein umfassender und strukturierter Ansatz für eine nutzenorientierte Prävention unter gesamtgesellschaftlicher Verantwortung erkennbar“, stellt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen fest.

Obwohl die Bundesregierung die Prävention und die Gesundheitsvorsorge zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erklärt, wälzt sie die Kosten allein auf die Krankenkassen ab. Dabei ist die Gesetzliche Krankenversicherung bereits heute mit einem Anteil von rund 50 Prozent der Hauptkostenträger in der Prävention. Schon jetzt geben die gesetzlichen Kassen für ihre Präventionsaktivitäten insgesamt rund 270 Millionen Euro aus. Wenn aber Prävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, dann müssen alle für Prävention Verantwortlichen verpflichtend mit eingebunden werden.

Nach dem Wunsch der Bundesregierung sollen die Ausgaben für die Prävention von drei auf sechs Euro pro Versicherten erhöht werden. „Die um 100% gesteigerten Finanzmittel können kurzfristig nicht mit qualitätsgesicherten Angeboten unterlegt werden“, kommentiert Ralf Langejürgen. „Eine schlichte Mittelerhöhung bringt per se keine bessere Versorgung. Ausgabensteigerungen machen nur dann Sinn, wenn vorher die notwendigen Versorgungsstrukturen geschaffen sind“.

Gar nicht nachvollziehbar ist für die Ersatzkassen der finanzielle Obolus in Höhe von rund 35 Millionen Euro, den die Krankenkassen an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schon 2014 zu zahlen hätten. Damit würden Beitragsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung für Aufgaben einer Fachbehörde des Bundes verwendet, obwohl diese aus Steuergeldern finanziert werden müsste. Daher ist die vorgesehene Finanzierung nicht sachgerecht und zudem verfassungsrechtlich höchst bedenklich.


„Mit diesem Gesetzentwurf macht es sich die Bundesregierung zu leicht. Es genügt nicht, mehr Geld in die Hand zu nehmen ‒ und das ausschließlich von den Beitragszahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung ‒, um die Prävention nachhaltig zu fördern. Erst müssen Ziele, Strukturen und Verantwortlichkeiten in der Präventionsarbeit noch einmal klar definiert und angepasst werden. Erst dann macht eine Neuregelung der Präventionsgesetzgebung wirklich Sinn“, so Ralf Langejürgen, der Ersatzkassenchef in Bayern.

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