Zahlenspiele der KVB ohne Grundlage. Regressgefahr bei Arzneimittelverordnungen ist minimal

Die aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung resultierenden Regresse halten sich in Grenzen und bedrohen in keinem Fall die Existenz ärztlicher Praxen: Im Jahr 2012 waren nur knapp ein Prozent der niedergelassenen Ärzte in Bayern von Regresszahlungen bei Arzneimittelverordnungen betroffen. Für die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern sind angesichts dieser Tatsachen die Angriffe der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneiverordnungen und ihre übertriebene Darstellung des Gefahrenpotenzials der Regresse nicht anderes als pure Polemik. Vielmehr ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen ein wichtiges Instrument, um dem wirtschaftlichen Umgang mit Versichertengeldern gerecht zu werden. Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern fordert die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns auf, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren. In ihrem Mittelpunkt sollte die gemeinsame Aufgabe der Krankenkassen und Ärzte stehen, eine qualitativ hochwertige Arzneimittelverordnung zu angemessenen Preisen für die bayerische Bevölkerung zu organisieren.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wird von der Prüfungsstelle Ärzte Bayern durchgeführt, einer unparteiischen Einrichtung, die je zur Hälfte von der KVB und den Krankenkassen getragen wird. Nur sie kann Regresse aussprechen. Das Bayerische Landesprüfungsamt für Sozialversicherung hat ihr Ende 2012 bescheinigt, dass sie streng nach Recht und Gesetz arbeitet. Die Prüfer stellten eine ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Betriebsführung fest. Die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung werden strikt beachtet und der Vergleichsmaßstab ist sachgerecht und zutreffend gewählt.

2012 wurden insgesamt 1.594 neue Arzneimittelrichtgrößen-Prüfverfahren bayernweit gegen unwirtschaftlich verordnende Ärzte eingeleitet. Da dieselben geprüften Ärzte mit ihrer Verordnungsweise oft in mehreren Quartalen auffallen, ist die Zahl der geprüften Ärzte in der Tat niedriger als die Zahl der Prüfverfahren. Nur in 253 Fällen wurden nach der Prüfung Regresse ausgesprochen.

Das gesamte Regressvolumen in den genannten 253 Fällen belief sich auf 2,58 Millionen Euro oder auf rund 10.220 Euro pro Fall im Durchschnitt. Die Regresszahlungen sind gesetzlich zunächst auf 25.000 Euro pro Jahr begrenzt und können auch in Raten erfolgen. Da das durchschnittliche Bruttohonorar der bayerischen Ärzte im Jahr bei über 200.000 Euro liegt, ist es offenkundig, dass Regresszahlungen keinesfalls den wirtschaftlichen Ruin eines betroffenen Arztes bedeuten.

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