Medizinische Innovationen fördern – Patientenschutz ernst nehmen

„Das Hauptkriterium bei der Beurteilung jeder medizinischen Innovation ist der Nutzen für den Patienten“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), heute in München anlässlich einer Fachtagung zum Thema „Personalisierte Medizin – Zwischen Versprechen und Wirklichkeit.“ Dabei stehen die verbesserten Heilungschancen, die höhere Lebenserwartung und die bessere Lebensqualität im Mittelpunkt.

In Deutschland erfolgt die medizinische Versorgung auf hohem Niveau, die der ganzen Bevölkerung im Bedarfsfall offensteht. Dies schließt die Spitzenmedizin mit ein. Dennoch weiß man heute von einer Vielzahl von Leistungen nicht, was sie dem Patienten wirklich bringen. Im Zweifel wird Geld für etwas ausgegeben, was nichts nutzt oder sogar schädlich für den Patienten ist. „Für schlechte Leistungen bezahlen, heißt Geld verschwenden“, pointiert die Chefin des Ersatzkassenverbandes.

„Die Ersatzkassen sind innovationsfreundlich und wollen ihren Versicherten weiterhin die bestmögliche moderne medizinische Versorgung zur Verfügung stellen. Allerdings muss der patientenrelevante Nutzen der Innovation belegt und mit einem möglichen Schaden für den Patienten abgewägt werden“, betonte Elsner.

Dazu sind hochwertige Studien nötig. Der vdek hat selbst eine Reihe solcher Studien mit initiiert, damit moderne Behandlungsverfahren erprobt und wissenschaftlich bewertet werden können. Über Selektivverträge können sich die Versicherten der beteiligten Krankenkassen für eine Teilnahme an diesen Studien (beispielsweise zur Behandlung von Prostatakrebs oder bei Hirn-, Knochen- und Weichteiltumoren) entscheiden. Elsner: „Wir müssen sicherstellen, dass medizinische Innovationen einen Zusatznutzen aufweisen und ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis haben. Einen solchen Fortschritt kann die Solidargemeinschaft guten Gewissens finanzieren.“

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Stellv. Leiter und Pressesprecher
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