Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt

Die Ersatzkassen in Bayern bekämpfen seit Jahren im Auftrag des Gesetzgebers das Fehlverhalten von Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Die schwersten Formen des Fehlverhaltens – Abrechnungsmanipulation und Betrug – werden auch strafrechtlich verfolgt. In Folge von fehlerhaften oder unkorrekten Abrechnungen von medizinischen Leistungen entsteht den Krankenkassen und ihren Versicherten ein erheblicher Schaden. Das auf diese Weise verloren gehende Geld fehlt für die Versorgung der Patienten.

Nach den aktuell vorliegenden Berechnungen haben die Ersatzkassen im vergangenen Jahr in Bayern Schadensersatz in Höhe von 377.572 Euro eingefordert. Im Jahr davor lagen die Regressansprüche bei 447.790 Euro. Während die Schadensumme insgesamt also rückläufig ist, stieg im gleichen Zeitraum die Zahl der Verdachtsfälle dagegen von 42 auf 77.

41 Prozent der Fälle betreffen Ärzte und Zahnärzte, 40 Prozent Heil- und Hilfsmittelbereich, neun Prozent Pflegedienste und jeweils fünf Prozent Krankenhäuser und Apotheken.

„Das Fehlverhalten im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt“, betont Ralf Langejürgen, bayerischer Landeschef des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). „Der daraus entstehende Schaden für die Versichertengemeinschaft ist enorm und wird uns auch weiter dazu zwingen, ein hohes Augenmerk auf die Fehlverhaltensbekämpfung im Gesundheitswesen zu legen.“

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