Krankenkassenverbände positionieren sich zur Krankenhausversorgung in Bayern

Die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) sieht dringenden Reformbedarf in der Krankenhausversorgung. Mehr Leistungstransparenz, eine verbesserte Versorgungsqualität und -struktur sowie eine neujustierte Finanzierung der Krankenhauslandschaft sind laut Analyse der ARGE dringend geboten. In einem Positionspapier, das die Krankenkassenverbände gestern der bayerischen Gesundheitsministerin, Melanie Huml, vorstellten, fassen sie Schwachstellen und Lösungsansätze zusammen. Ziel des Papiers ist es, die Basis für einen offenen Dialog im Sinne einer versicherten- und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung zu schaffen.

Den Versicherten im Freistaat stehen umfangreiche Krankenhausangebote zur Verfügung. Aber es fehlt ihnen an transparenten und verständlichen Informationen, die eine qualitative Leistungsbewertung und -entscheidung ermöglichen. Qualitätsaspekte müssen nach Meinung der ARGE auch fester Bestandteil der Versorgung und damit zum eigenständigen Planungskriterium werden.

Krankenhäuser, die definierten Mindestanforderungen hinsichtlich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht genügen, sollten mit hoheitlichen Konsequenzen rechnen. Dabei halten die Krankenkassenverbände Behandlungserfahrung für ein wichtiges Qualitätskriterium, gleichzeitig wollen sie aber Fehlanreize durch falsch verstandene Mindestmengen reduzieren.

Die durchschnittliche Verweildauer je Behandlungsfall ist auch in Bayern stark rückläufig. Freie Kapazitäten bei den Krankenhausbetten werden dagegen nicht abgebaut, sondern in zusätzliche Leistungsangebote verlagert. Unter Berücksichtigung des medizinischen Versorgungsbedarfs, des demografischen Wandels und des technischen Fortschritts sei aber ein Abbau der Bettenzahl geboten. Die ARGE fordert daher, die Krankenhausplanung erreichbarkeitsorientiert am tatsächlichen Bedarf auszurichten. Damit Innovationen patientensicher eingeführt werden, seien hochspezialisierte Krankenhausleistungen zu bündeln.

Um die wohnortnahe ambulante Versorgung auch im ländlichen Raum zu stärken, sollten sich Krankenhäuser dort für die ambulante Versorgung öffnen. Dafür müssten einheitliche und sektorenübergreifende Datengrundlagen gesetzlich vorgegeben werden.

Handlungsbedarf sehen die Krankenkassenverbände auch hinsichtlich der dualen Finanzierung. So müsse der Freistaat Bayern seine Aufgabe bei der Investitionsförderung ernst nehmen, damit die Krankenhäuser ihre Technik und Infrastruktur nicht über Mengenausweitungen finanzieren müssen.

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