Verband der Ersatzkassen fordert Korrekturen am Entwurf zum Präventionsgesetz

Der Verband der Ersatzkassen hat seine Forderungen an die Politik erneuert, den Entwurf zum geplanten Präventionsgesetz in einigen Punkten zu korrigieren. Dazu gehört die vorgesehene Quersubventionierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus den Beitragsgeldern der gesetzlichen Krankenkassen. Für die Ersatzkassen ist dies nicht hinnehmbar.

„Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Diese Behörde soll mindestens 50 Cent je gesetzliche Versicherten für die Prävention in Lebenswelten wie Kindergärten, Schulen oder Pflegeeinrichtungen erhalten. Es entspricht einem Viertel der gesamten Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung für die Prävention in nichtbetrieblichen Lebenswelten. Aus unserer Sicht ist dies nicht sachgerecht“, kommentiert Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen, den strittigen Punkt.

Die Kernkompetenz der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung liegt in der Gestaltung und Durchführung von Aufklärungskampagnen sowie in der Erstellung von Informationsmaterial. Sie leistet hier hervorragende Arbeit. Es ist aber nicht ersichtlich, wie die Behörde die nun geforderte konkrete Projektarbeit in Lebenswelten leisten kann.

Unterstützung für ihre Position der Ersatzkassen kam jüngst aus dem Bundesrat, der den vorgeschlagenen Betrag von 50 Cent ebenfalls für zu hoch erachtet und maximal 40 Cent vorschlägt. Die Länderkammer ist ebenso der Ansicht, dass es zu den Aufgaben der Selbstverwaltung gehört, Präventionsangebote zu unterbreiten und zu steuern. Eine direkte Intervention durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt zu Parallelstrukturen bei der Präventionsversorgung auf Landesebene. Die Behörde sollte stattdessen die Krankenkassen bei der Konzeptarbeit sowie der Qualitäts- und Ergebnissicherung der Aktivitäten in Lebenswelten unterstützen.

Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Stellv. Leiter und Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201a
80634 München

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
Fax: 0 89 / 55 25 51 - 14
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com