Barrierefreiheit in der ambulanten medizinischen Versorgung in Bayern deutlich verbesserungsfähig

Aktuell ist nur jede sechste medizinische Praxis in Bayern rollstuhlgerecht. Damit belegt Bayern nur den 13. Platz im Vergleich der Bundesländer. Zugleich bieten nur knapp über vier Prozent der bayerischen Praxen ihren Patienten einen barrierefreien Zugang. Fast fünf Prozent der Praxen haben Behindertenparkplätze und lediglich rund ein Prozent verfügen über Orientierungshilfen für Sehbehinderte.

Zu diesem insgesamt ernüchternden Ergebnis kommt die unabhängige Stiftung Gesundheit nach der Auswertung der Daten des Internetsuchportals der Ersatzkassen www.vdek-arztlotse.de. Untersucht wurde die Barrierefreiheit der ambulanten medizinischen Versorgung (Ärzte, Zahnärzte und psychologische Psychotherapeuten) von insgesamt 24.000 Praxen bzw. Medizinischen Versorgungszentren in Bayern. Als barrierefrei gelten Praxen, die von Menschen unabhängig von einer eventuell vorhandenen Einschränkung benutzt werden können und ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.

„Die Barrierefreiheit in der ambulanten medizinischen Versorgung in Bayern ist bei Weitem keine Selbstverständlichkeit. Die bayerische Gesundheitsversorgung ist qualitativ hochwertig und flächendeckend. Doch was nützt es den Menschen mit Behinderung, wenn der barrierefreie Zugang zu diesem Versorgungsangebot nicht gewährleistet wird. Bis Barrierefreiheit im Gesundheitswesen zur Normalität wird, haben wir noch eine lange Wegstrecke vor uns“, stellt Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen, fest.

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