Die Mitglieder der Techniker Krankenkasse, der DAK-Gesundheit, der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH und der Handelskrankenkasse (hkk) haben ihre Verwaltungsräte im Rahmen der Sozialwahl 2017 neu gewählt. Die Zahl der abgegebenen Stimmen erhöhte sich dabei gegenüber der vorherigen Sozialwahl im Jahre 2011 um rund 740.000. Die durchschnittliche Wahlbeteiligung erreichte 30,6 Prozent.
„Der Anstieg der abgegebenen Stimmen ist eine erfreuliche Entwicklung. Die Sensibilisierung der Versicherten für die besondere Bedeutung der Selbstverwaltung in letzten Wochen und Monaten hat sich gelohnt. Der Versichertenschutz wird dadurch weiter deutlich gestärkt“, kommentiert Ralf Langejürgen, Leiter der Landesvertretung Bayern des Verbandes der Ersatzkassen, die Ergebnisse.
Für die Ersatzkassengemeinschaft ist die Sozialwahl 2017 noch nicht beendet, da die BARMER-Mitglieder wegen der zum 1. Januar 2017 vollzogenen Fusion mit der Deutschen BKK ihren Verwaltungsrat diesmal später wählen. Die Wahlberechtigten erhalten Anfang September 2017 ihre Wahlzettel und können diese bis zum 4. Oktober 2017 abgeben.
Hintergrund:
Die Sozialwahl ist eine demokratische Entscheidung der wahlberechtigten Mitglieder der Ersatzkassen darüber, wer ihre Interessen in der Selbstverwaltung vertritt. Alle sechs Jahre werden ehrenamtliche Selbstverwalter für die Verwaltungsräte gewählt. Die Verwaltungsräte der Krankenkassen beschließen die Satzung, wählen und kontrollieren die Vorstände und verabschieden die Haushalte. Sie treffen alle Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Verwaltungsräte beschließen Satzungsleistungen wie beispielsweise Bonusprogramme oder Wahltarife oder neue Versorgungsformen und wählen die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse.
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