Krankenhäuser und Krankenkassen einigen sich auf Vergütung 2018

Bayerns Kliniken können für 2018 planen

11 Mrd. Euro für über 3 Mio. Patienten

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft (BKG) und die Arbeits­gemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern (ARGE) einigten sich über die Vergütung der Krankenhausbehandlungen im Jahr 2018.

Danach steigt der so genannte landesweite Basisfallwert, die zentrale Größe für die Vergütung der stationären Krankenhausleistungen, von bislang 3.365 Euro auf 3.450,43 Euro.

Ausgehend von diesem neuen Basisbetrag sind noch Ausgleiche aus zurückliegenden Jahren zu berücksichtigen. Danach ergibt sich für die Kliniken für das Jahr 2018 ein abrechenbarer Betrag von 3.442,48 Euro (2017: 3.350,50 Euro).

Nach dem Basisfallwert rechnen in Bayern rund 330 Kliniken ab. Für die Behandlung von über drei Millionen Patienten in den Kliniken Bayerns stehen in 2018 knapp elf Mrd. Euro zur Verfügung.

Die Kliniken müssen nun vor Ort mit den Krankenkassen vereinbaren, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im Jahr 2018 erbringen und mit dem landesweiten Basisfallwert abrechnen werden.

Der landesweite Basisfallwert ist die entscheidende Stellschraube für den größten Ausgabeposten der Krankenkassen. Für die Kliniken bestimmt er den wesentlichen Teil ihrer Erlöse. Im DRG-Vergütungssystem gibt er den Preis für eine Krankenhausbehandlung mit durchschnittlichem Aufwand an. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung wird der Wert 3.442,48 Euro mit einem Faktor multipliziert, der dann den Rechnungsbetrag ergibt. So beträgt z. B. der Faktor für die komplikationslose Entbindung rund 0,5. Für einen schwerstverletzten Patienten mit wochenlanger Intensivbehandlung und Beatmung kann dieser Wert bis zum 60-fachen betragen.

Kontakt

Dr. Sergej Saizew
Stellv. Leiter und Pressesprecher
vdek-Landesvertretung Bayern
Arnulfstr. 201a
80634 München

Tel.: 0 89 / 55 25 51 - 60
Fax: 0 89 / 55 25 51 - 14
E-Mail: sergej.saizew@vdek.com