Die Zuzahlungen der gesetzlich Versicherten bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen sind in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gestiegen, und zwar von 3,59 im Jahr 2014 auf 4,1 Milliarden Euro im vergangenen Jahr. Das entspricht einem Zuwachs von über 14 Prozent. Allein im Jahr 2018 nahmen die Zuzahlungen um 3,35 Prozent zu.
Befreit von den Zuzahlungen sind Versicherte, deren finanzielle Belastung die Zwei-Prozent-Grenze ihrer jährlichen Bruttoeinkünfte übersteigt. Bei chronisch Kranken gilt die Ein-Prozent-Grenze. Rein rechnerisch leistete ein gesetzlich Versicherte 56,18 Euro an Zuzahlungen 2018. Im Jahr 2014 waren es noch 51,05 Euro. Eine Steigerung von 10 Prozent.
Die Eigenbeteiligung der Patienten an den Kosten medizinischer Behandlung findet mittlerweile fast in allen Versorgungsbereichen statt. Die Zuzahlungen werden entweder als prozentueller Anteil oder als fester Betrag in Euro festgelegt. Dies wird gesetzlich geregelt.
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