Mehr als 22 Millionen Mitglieder der Ersatzkassen bekommen zum ersten Mal die Möglichkeit, die Verwaltungsräte ihrer Krankenkasse 2023 per Internet zu wählen. Im Rahmen der Sozialwahl 2023 – der drittgrößten Wahl in Deutschland nach der Bundestags- und der Europawahl – kann hiermit getestet werden, wie sicher und zuverlässig die Onlinewahlen sind. Die dafür notwendigen Satzungsänderungen wurden von allen sechs Ersatzkassen – TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK – bereits beschlossen.
Möglich geworden sind die Online-Sozialwahlen erst mit der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes (7. SGB.IV-Änderungsgesetz) durch den Bundestag. Die vollzogenen Satzungsänderungen der Ersatzkassen müssen noch vom Bundesamt für Soziale Sicherheit als Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Als nächste Schritte auf dem Weg zu den Online-Sozialwahlen gelten die Verabschiedung einer Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium und einer Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, die die technischen Rahmenbedingungen und Datenschutzkonzept spezifiziert.
Für die Versicherten der Ersatzkassen wird ein lang gehegter Wunsch bei den Online-Sozialwahlen in Erfüllung gehen. Laut einer Forsa-Umfrage sprechen sich knapp zwei Drittel von ihnen (64 Prozent) für die Einführung der Online-Sozialwahlen aus. Die Ersatzkassen gehören seit langem zu den Befürwortern von Onlinewahlen als ergänzende Alternative zur Briefwahl. Ihr Engagement wurde stark durch die Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Rita Pawelski unterstützt. Auch der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich für die Erweiterung des Wahlverfahrens stark gemacht. Ein konkretes Projekt der Digitalisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung kann nunmehr realisiert werden.
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