Krankenhausfinanzierung 2021 gesichert

Gesetzliche Krankenkassen stellen 9,3 Milliarden Euro zur Verfügung

Rechtzeitig zum Jahresbeginn haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern und die Bayerische Krankenhausgesellschaft über die Vergütung der Krankenhausleistungen für das Jahr 2021 auf dem Verhandlungswege geeinigt. Die bayerischen Krankenhäuser können danach für das laufende Jahr mit einem Finanzvolumen von insgesamt rund 9,3 Milliarden Euro aus den Beitragsmitteln der Gesetzlichen Krankenversicherung rechnen. Damit ist die Finanzierung der somatischen Krankenhausbehandlungen auch unter den besonders schwierigen Pandemiebedingungen sichergestellt.

Landesbasisfallwert beträgt 3.739,35 Euro

Der wichtigste Finanzierungsparameter bei der Berechnung des Gesamtbudgets eines Krankenhauses ist der sogenannte Landesbasisfallwert. Dieser Euro-Betrag dient der Preiskalkulation und der Vergütung der einzelnen Behandlungsfälle. Für das Jahr 2021 verständigten sich die Verhandlungspartner auf einen Landesbasisfallwert in Höhe von 3.739,35 Euro.

In über 250 bayerischen Krankenhäusern erfolgt die Abrechnung der erbrachten Leistungen über den Landesbasisfallwert als Multiplikator. Die Krankenhäuser vereinbaren mit den Krankenkassen vor Ort, welche und wie viele stationäre Behandlungen sie im Jahr 2021 erbringen und mit dem Landesbasisfallwert abrechnen können.

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