Die finanzielle Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen in bayerischen Pflegeheimen ist erneut gestiegen. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) vom 1. Juli 2025.
Die höchsten Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr haben Pflegebedürftige im ersten Jahr ihres Aufenthalts: Hier stiegen die Kosten auf durchschnittlich 3.094 Euro im Monat, 280 Euro mehr als im Vorjahr. Pflegebedürftige, die länger als zwölf Monate im Heim verbrachten, mussten durchschnittlich 2.789 Euro im Monat (plus 245 Euro) zuzahlen. Wer mehr als zwei Jahre im Pflegeheim versorgt wurde, musste 2.383 Euro (plus 198 Euro) aufbringen, und Pflegebedürftige mit einer Aufenthaltsdauer von über drei Jahren zahlten 1.876 Euro im Monat (plus 141 Euro). Den ständigen Aufwärtstrend konnten weder die von der Pflegekasse gezahlten Zuschläge, noch die Erhöhung der Pflegeleistungen um 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 bremsen.
Finanzierungsverantwortung gerecht verteilen
„Um die finanzielle Belastung Pflegebedürftiger spürbar zu reduzieren, muss der Freistaat Bayern – wie gesetzlich vorgesehen - die Investitionskosten vollständig übernehmen. Das würde Pflegebedürftige in Bayern um durchschnittlich 428 Euro pro Monat entlasten.“, erklärt Thomas Hackenberg, Leiter der vdek-Landesvertretung Bayern. Darüber hinaus weist Thomas Hackenberg auf weiteres Entlastungspotenzial hin: „Auch die Ausbildung von Pflegekräften ist eine staatliche Aufgabe, derzeit tragen jedoch die Pflegebedürftigen die Kosten. Würde der Staat die Ausbildungskosten übernehmen, könnte dies im ersten Aufenthaltsjahr eine zusätzliche Entlastung von durchschnittlich 109 Euro pro Monat bedeuten.“.
Reformbedarf in der sozialen Pflegeversicherung
„Unsere Erwartungen an die Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind groß. Es braucht jetzt klare Weichenstellungen für eine Pflege, die zukunftsfähig und finanziell tragfähig ist. Zentraler Hebel ist eine grundlegende Finanzreform. Weitere Beitragsanhebungen zu Lasten der Versicherten und ihrer Arbeitgeber sind dabei keine Lösung.“, betont Thomas Hackenberg.
Aus welchen Kosten setzt sich die Eigenbeteiligung zusammen?
Die von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenbeteiligung setzt sich aus drei Komponenten zusammen: Den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und dem sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Dieser beinhaltet vor allem Kosten für das Pflegepersonal.
Fragen rund um die finanzielle Eigenbeteiligung in der vollstationären Pflege beantworten unsere FAQ. Die Kosten für jedes einzelne Pflegeheim finden Sie im vdek-Pflegelotsen, dem Informationsportal für die Suche nach einem passenden Pflegeangebot.

Vergleich der finanziellen Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Juli 2024 und 1. Juli 2025)

Finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen in der stationären Pflege in Bayern in EUR je Monat nach Aufenthaltsdauer (1. Juli 2025)
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