Heil- und Hilfsmittel Berlin
Hilfsmittel
Die Abgabe von Hilfsmitteln durch Vertragspartner finden Sie hier.
Zulassung für Heilmittelerbringer
Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Wie bisher schon die landwirtschaftliche Krankenkasse überträgt auch die KNAPPSCHAFT zum 1.1.2018 auf Grundlage des § 124 Abs. 5 Satz 3 SGB V die Entscheidung über die Erteilung der Zulassung, deren Aufhebung und die Bearbeitung von Widersprüchen bundesweit auf den vdek. Dies gilt ebenfalls für Änderungsmitteilungen bei bestehenden Zulassungen sowie die Berechtigungen zur Abgabe von Zertifikatsleistungen im Bereich der Physiotherapie.
Die gesetzlich in § 124 Abs. 2 SGB V normierten Zulassungsvoraussetzungen:
- Erforderliche Ausbildung/Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet
- Anerkenntnis der Versorgungsverträge
werden in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes konkretisiert. Neben den Zulassungsempfehlungen für die Bereiche Physiotherapie/Massagen und medizinische Bäder, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Podologie gibt es eine weitere eigenständige Zulassungsempfehlung Ernährungstherapie.
Beide Richtlinien können Sie hier einsehen: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/zulassungsempfehlungen/zulassungsempfehlungen.jsp
Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen (siehe folgenden Download) sind rechtzeitig – ca. 6-8 Wochen – vor der beabsichtigten Praxiseröffnung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Darüber hinaus ist auch die Anmeldung zum Datenaustausch beizubringen.
In Berlin besteht für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge auf Zulassung gemäß § 124 SGB V im Bereich Heilmittel eine kassenartenübergreifende Arbeitsteilung zwischen den Krankenkassen. Der jeweils zuständige Federführer prüft die Zulassungsanträge und informiert die anderen Krankenkassenverbände über das Ergebnis.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 124 SGB V Heilmittel nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen und über die Zulassungen die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen jeweils im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches entscheiden. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf rückwirkende Zulassung (oder Zulassungsänderung), d. h. auf Zulassung zu einem Zeitpunkt vor Zugang der Zulassungsentscheidung ist dabei ausgeschlossen. Alle Änderungen (auch Namensänderungen von Mitarbeitern), die sich auf die Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung beziehen, sind der federführenden Stelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wichtig: In allen Fällen, in denen der vdek nicht Federführer ist, sind dem vdek dennoch die Anerkenntniserklärung und der Meldebogen für den Datenaustausch zusätzlich einzureichen.
Physiotherapie oder medizinischer Badebetrieb/Massagepraxis
Stadtbezirk/Postleitzahl (Praxissitz) |
Federführer |
---|---|
10315-10369 13051-13059 Lichtenberg
10405-10439 13086-13189 Pankow
10585-10719 10787-10789 14050-14059 Charlottenburg- 14193-14199 Wilmersdorf
12619-12689 Marzahn-Hellersdorf
13403-13509 Reinickendorf
13581-13629 -14089 -14189 Spandau |
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Berlin/Brandenburg Referat Ambulante Versorgung / Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer Friedrichstraße 50-55 10117 Berlin Tel.: 0 30 / 25 37 74-36 Fax: 0 30 / 25 37 74-19 E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com Internet: www.vdek.com |
Antragsformulare Physiotherapie
Antragsformulare Med. Badebetrieb / Massagebetrieb
Kopie der Bestätigung durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE.IK)
Stadtbezirk/Postleitzahl (Praxissitz) |
Federführer |
---|---|
10115-10179 10551-10559 13347-13359 Mitte
10243-10249 10961-10999 Friedrichshain-Kreuzberg
10777-10785 10823-10829 12099-12161 12277-12309 Tempelhof-Schöneberg
12043-12059 12347-12359 Neukölln
12163-12249 14109-14169 Steglitz-Zehlendorf
12435-12589 Treptow-Köpenick
|
BIG direkt gesund 02 31 - 55 57 12 42 |
Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Ergotherapie
Federführer: AOK Nordost-Die Gesundheitskasse
Ansprechpartnerin:
AOK Nordost-Die Gesundheitskasse
Sonstige Leistungserbringer
Verträge Heilmittel
14456 Potsdam
Telefon: 0800 / 265 080 - 26898
Fax: 0800 / 265 080 - 826898
E-Mail: zulassung.berlin@nordost.aok.de
Internet: www.aok-gesundheitspartner.de
Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Logopädie
Federführer: BKK Landesverband Mitte
Ansprechpartner:
BKK Landesverband Mitte
Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Fax: 0 61 31 - 33 05 71
E-Mail: info@bkkmitte.de
Internet: www.bkkmitte.de
Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte beide Anerkenntniserklärungen an den:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Podologie
Federführer:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Kopie der Bestätigung durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE.IK)