Heil- und Hilfsmittel Berlin

Hilfsmittel

Die Abgabe von Hilfsmitteln durch Vertragspartner finden Sie hier.

Zulassung für Heilmittelerbringer

Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Wie bisher schon die landwirtschaftliche Krankenkasse überträgt auch die KNAPPSCHAFT zum 1.1.2018 auf Grundlage des § 124 Abs. 5 Satz 3 SGB V die Entscheidung über die Erteilung der Zulassung, deren Aufhebung und die Bearbeitung von Widersprüchen bundesweit auf den vdek. Dies gilt ebenfalls für Änderungsmitteilungen bei bestehenden Zulassungen sowie die Berechtigungen zur Abgabe von Zertifikatsleistungen im Bereich der Physiotherapie.

Die gesetzlich in § 124 Abs. 2 SGB V normierten Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erforderliche Ausbildung/Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet
  • Anerkenntnis der Versorgungsverträge

werden in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes konkretisiert. Neben den Zulassungsempfehlungen für die Bereiche Physiotherapie/Massagen und medizinische Bäder, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Podologie gibt es eine weitere eigenständige Zulassungsempfehlung Ernährungstherapie.

Beide Richtlinien können Sie hier einsehen: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/zulassungsempfehlungen/zulassungsempfehlungen.jsp

Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen (siehe folgenden Download) sind rechtzeitig – ca. 6-8 Wochen – vor der beabsichtigten Praxiseröffnung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Darüber hinaus ist auch die Anmeldung zum Datenaustausch beizubringen.

In Berlin besteht für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge auf Zulassung gemäß § 124 SGB V im Bereich Heilmittel eine kassenartenübergreifende Arbeitsteilung zwischen den Krankenkassen. Der jeweils zuständige Federführer prüft die Zulassungsanträge und informiert die anderen Krankenkassenverbände über das Ergebnis.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 124 SGB V Heilmittel nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen und über die Zulassungen die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen jeweils im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches entscheiden. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf rückwirkende Zulassung (oder Zulassungsänderung), d. h. auf Zulassung zu einem Zeitpunkt vor Zugang der Zulassungsentscheidung ist dabei ausgeschlossen. Alle Änderungen (auch Namensänderungen von Mitarbeitern), die sich auf die Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung beziehen, sind der federführenden Stelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Wichtig: In allen Fällen, in denen der vdek nicht Federführer ist, sind dem vdek dennoch die Anerkenntniserklärung und der Meldebogen für den Datenaustausch zusätzlich einzureichen.

Physiotherapie oder medizinischer Badebetrieb/Massagepraxis

Stadtbezirk/Postleitzahl

(Praxissitz)

Federführer 

10315-10369   

13051-13059  Lichtenberg

 

10405-10439

13086-13189  Pankow

 

10585-10719

10787-10789

14050-14059  Charlottenburg-

14193-14199  Wilmersdorf

 

12619-12689  Marzahn-Hellersdorf

 

13403-13509  Reinickendorf

 

13581-13629

          -14089

          -14189  Spandau 

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Antragsformulare Physiotherapie

Antragsformulare Med. Badebetrieb / Massagebetrieb

Kopie der Bestätigung durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE.IK)

Stadtbezirk/Postleitzahl

(Praxissitz)

Federführer 

10115-10179

10551-10559  

13347-13359  Mitte

 

10243-10249

10961-10999  Friedrichshain-Kreuzberg

 

10777-10785

10823-10829

12099-12161

12277-12309  Tempelhof-Schöneberg

 

12043-12059

12347-12359  Neukölln

 

12163-12249

14109-14169  Steglitz-Zehlendorf

 

12435-12589  Treptow-Köpenick

 

BIG direkt gesund
Dominique Stier und Irina Unger
Charlotten-Carree 
Markgrafenstraße 62
10969 Berlin
Tel.:  02 31 - 55 57 12 47 und

02 31 - 55 57 12 42
E-Mail: Dominique.Stier@big-direkt.de und Irina.Unger@big-direkt.de
Internet: www.big-direkt.de

Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Ergotherapie

Federführer: AOK Nordost-Die Gesundheitskasse

Ansprechpartnerin:
AOK Nordost-Die Gesundheitskasse
Sonstige Leistungserbringer
Verträge Heilmittel
14456 Potsdam
Telefon: 0800 / 265 080 - 26898
Fax: 0800 / 265 080 - 826898
E-Mail: zulassung.berlin@nordost.aok.de
Internet: www.aok-gesundheitspartner.de

Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Logopädie

Federführer: BKK Landesverband Mitte

Ansprechpartner: 
BKK Landesverband Mitte
Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Fax: 0 61 31 - 33 05 71
E-Mail: info@bkkmitte.de
Internet: www.bkkmitte.de

Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte beide Anerkenntniserklärungen an den:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Podologie

Federführer:  

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

 

Kopie der Bestätigung durch die Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen (ARGE.IK)