
Hilfsmittelversorgung

- 30.09.2020 - Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung während der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV2
Die SARS-CoV2-Pandemie weist in Deutschland eine dynamische Entwicklung auf. Die von der Bundesregierung und den Bundesländern angeordneten Maßnahmen zur Verlangsamung der Verbreitung des Virus werden kontinuierlich an die jeweilige Situation angepasst. Der GKV-Spitzenverband hat daher die Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel) überprüft. Die neu gefassten Empfehlungen gelten vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2020; sie stellen kein Präjudiz für die darauffolgende Zeit dar.
- 11.09.2020 - FAQ zur Mehrwertsteuersenkung (01.07.2020 - 31.12.2020)
Am 03.06.2020 hat die große Koalition ein Konjunkturpaket beschlossen und zu dessen Umsetzung am 29.06.2020 das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird die Mehrwertsteuer für sechs Monate (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020) von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Damit die Abrechnung der Leistungen im Hilfsmittelbereich, auch aufgrund der verschiedenen Versorgungssituationen, transparent ist, veröffentlicht der vdek zusammen mit den anderen GKV-Verbänden ein FAQ-Papier.
Der vdek möchte zudem darauf hinweisen, dass die Verträge weiterhin Gültigkeit haben und sich die befristeten Steuersätze nach den jeweiligen Vereinbarungen richten. Bei der Vergütungsform „Kauf/Wiedereinsatz“ bitten wir das Abgabe-/Lieferdatum und bei „Versorgungs- bzw. Fallpauschalen“ sowie „Miete“ das Ende des vertraglich vereinbarten Leistungszeitraums in der Rechnungslegung heranzuziehen.
» Mehrwertsteuersenkung 01.07.2020 - 31.12.2020
Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör.
Vertragsanerkennung
Gemäß § 126 Abs. 1 SGB V dürfen Hilfsmittel an Versicherte nur auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V abgegeben werden. Der vdek hat entsprechende Verträge mit zahlreichen Organisationen und Berufsverbänden geschlossen. Anbieter von Hilfsmitteln, die Mitglied einer dieser Organisationen sind, können die bestehenden Verträge durch eine Anerkenntniserklärung und eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft anerkennen.
Vertragsbeitritt
Anbieter von Hilfsmitteln, die kein Mitglied einer der Organisationen sind und noch nicht anderweitig vertraglich gebunden sind, können durch eine Beitrittserklärung den bestehenden Verträgen nach § 127 Abs. 2 S. 1 SGB V beitreten.
Wer für Ihre Bearbeitung zuständig ist, können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Präqualifizierung
Voraussetzung für die vertragliche Bindung mit dem vdek ist eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel. Der entsprechende Eignungsnachweis kann entweder durch eine gültige Präqualifizierungsbestätigung oder Einzelfallprüfung erfolgen.
Abrechnungsverfahren
Neben den bereits genannten Punkten sind weitere, die Abrechnung betreffende Punkte für eine Vertragspartnerschaft obligatorisch. Das Abrechnungsverfahren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln entspricht dem Abrechnungsverfahren im Heilmittelbereich.
Verträge
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat im Auftrag der sechs Ersatzkassen in den folgenden Bereichen der Hilfsmittelversorgung Verträge verhandelt beziehungsweise geschlossen:
Jahr | Heilmittel | Hilfsmittel | Heil- und Hilfsmittel |
---|---|---|---|
2016 | 6,48 | 7,82 | 14,30 |
2017 | 6,76 | 8,07 | 14,83 |
2018 | 7,58 | 8,44 | 16,02 |
2019 | 8,72 | 9,00 | 17,72 |
2020 | 8,89 | 9,30 | 18,19 |
2021 | 10,43 | 9,79 | 20,22 |
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Beitritt zu bestehenden Verträgen im Hilfsmittel-Bereich
Anbieter von Hilfsmitteln, die kein Mitglied eines vdek-Vertragspartners (z.B. Innungen, Berufsverbände etc.) sind, können den bestehenden Verträgen beitreten. Dazu müssen die Anbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegen und eine Beitrittserklärung abgeben. » Lesen
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Anerkennung von Verträgen im Hilfsmittel-Bereich
Der vdek hat mit Organisationen, Innungen und Verbänden Verträge im Hilfsmittelbereich abgeschlossen. Mitglieder dieser Organisationen können die Verträge durch eine Erklärung gegenüber dem vdek anerkennen. » Lesen