
Hilfsmittelversorgung

Versicherte haben nach § 33 SGB V Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, soweit sie nicht nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind. Unter Hilfsmitteln fallen Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel sowie notwendiges Zubehör.
Vertragsanerkennung
Gemäß § 126 Abs. 1 SGB V dürfen Hilfsmittel an Versicherte nur auf der Grundlage von Verträgen nach § 127 Abs. 1, 2 oder 3 SGB V abgegeben werden. Der vdek hat entsprechende Verträge mit zahlreichen Organisationen und Berufsverbänden geschlossen. Anbieter von Hilfsmitteln, die Mitglied einer dieser Organisationen sind, können die bestehenden Verträge durch eine Anerkenntniserklärung und eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft anerkennen.
Vertragsbeitritt
Anbieter von Hilfsmitteln, die kein Mitglied einer der Organisationen sind und noch nicht anderweitig vertraglich gebunden sind, können durch eine Beitrittserklärung den bestehenden Verträgen nach § 127 Abs. 2 S. 1 SGB V beitreten.
Wer für Ihre Bearbeitung zuständig ist, können Sie folgendem Dokument entnehmen:

Präqualifizierung
Voraussetzung für die vertragliche Bindung mit dem vdek ist eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel. Der entsprechende Eignungsnachweis kann entweder durch eine gültige Präqualifizierungsbestätigung oder Einzelfallprüfung erfolgen.
Abrechnungsverfahren
Neben den bereits genannten Punkten sind weitere, die Abrechnung betreffende Punkte für eine Vertragspartnerschaft obligatorisch. Das Abrechnungsverfahren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln entspricht dem Abrechnungsverfahren im Heilmittelbereich.
Verträge
Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat im Auftrag der sechs Ersatzkassen in den folgenden Bereichen der Hilfsmittelversorgung Verträge verhandelt beziehungsweise geschlossen:
Jahr | Hilfsmittel | Heilmittel | Heil- und Hilfsmittel |
---|---|---|---|
2017 | 111,71 | 93,57 | 205,28 |
2018 | 115,90 | 104,19 | 220,08 |
2019 | 123,16 | 119,43 | 242,58 |
2020 | 126,93 | 121,32 | 248,25 |
2021 | 133,51 | 142,31 | 275,81 |
2022 | 140,76 | 148,65 | 289,41 |
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