Heil- und Hilfsmittel Brandenburg

Hilfsmittel

Die Abgabe von Hilfsmitteln durch Vertragspartner hier

Zulassung für Heilmittelerbringer

Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Wie bisher schon die landwirtschaftliche Krankenkasse überträgt auch die KNAPPSCHAFT zum 1.1.2018 auf Grundlage des § 124 Abs. 5 Satz 3 SGB V die Entscheidung über die Erteilung der Zulassung, deren Aufhebung und die Bearbeitung von Widersprüchen bundesweit auf den vdek. Dies gilt ebenfalls für Änderungsmitteilungen bei bestehenden Zulassungen sowie die Berechtigungen zur Abgabe von Zertifikatsleistungen im Bereich der Physiotherapie.

Die gesetzlich in § 124 Abs. 2 SGB V normierten Zulassungsvoraussetzungen:

  • Erforderliche Ausbildung/Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet
  • Anerkenntnis der Versorgungsverträge

werden in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes konkretisiert. Neben den Zulassungsempfehlungen für die Bereiche Physiotherapie/Massagen und medizinische Bäder, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Podologie gibt es eine weitere eigenständige Zulassungsempfehlung Ernährungstherapie.

Beide Richtlinien können Sie hier einsehen: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/zulassungsempfehlungen/zulassungsempfehlungen.jsp

Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen (siehe folgenden Download) sind rechtzeitig – ca. 6-8 Wochen – vor der beabsichtigten Praxiseröffnung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Darüber hinaus ist auch die Anmeldung zum Datenaustausch beizubringen.

Im Land Brandenburg besteht für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge auf Zulassung gemäß § 124 SGB V im Bereich Heilmittel eine kassenartenübergreifende Arbeitsteilung zwischen den Krankenkassen. Der jeweils zuständige Federführer prüft die Zulassungsanträge und informiert die anderen Krankenkassenverbände über das Ergebnis.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 124 SGB V Heilmittel nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen und über die Zulassungen die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen jeweils im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches entscheiden. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf rückwirkende Zulassung (oder Zulassungsänderung), d. h. auf Zulassung zu einem Zeitpunkt vor Zugang der Zulassungsentscheidung ist dabei ausgeschlossen. Alle Änderungen (auch Namensänderungen von Mitarbeitern), die sich auf die Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung beziehen, sind der federführenden Stelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Wichtig: In allen Fällen, in denen der vdek nicht Federführer ist, sind dem vdek dennoch die Anerkenntniserklärung und der Meldebogen für den Datenaustausch zusätzlich einzureichen.

Physiotherapie oder medizinischer Badebetrieb/ Massagepraxis

Landkreis/kreisfreie Stadt

(Praxissitz)

Federführer 

Stadt Brandenburg a. d. H.

Stadt Cottbus

Landkreis Dahme-Spreewald

Landkreis Elbe-Elster

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Landkreis Oder-Spree

Landkreis Potsdam-Mittelmark

Landkreis Spree-Neiße

Landkreis Teltow-Fläming

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

 

Antragsformulare Physiotherapie

Antragsformulare Med. Badebetrieb/Massagepraxis

Landkreis/kreisfreie Stadt

(Praxissitz)

Federführer 

Stadt Frankfurt (Oder)

Stadt Potsdam

Landkreis Barnim

Landkreis Havelland

Landkreis Märkisch-Oderland

Landkreis Oberhavel

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Landkreis Prignitz

Landkreis Uckermark

IKK Brandenburg und Berlin
Gabriele Helwing
UB Verträge
Keithstraße 9/11

D - 10787 Berlin


Tel.:  030 / 21 99 16 71
Fax : 030 / 21 99 16 63
E-Mail: Gabriele.Helwing@ikkbb.de
Internet: www.ikkbb.de

Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Ergotherapie

Federführer: AOK Nordost-Die Gesundheitskasse

Ansprechpartnerin:
Regine Haberzettl
AOK Nordost-Die Gesundheitskasse
Sonstige Leistungserbringer 
Verträge Heilmittel
Telefon: 0800 265080 26857
Fax:0800 265080 8 26857
E-Mail: Regine.Haberzettl@Nordost.aok.de
Internet: www.aok.de/nordost

Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Logopädie

Federführer: BKK Landesverband Mitte

Ansprechpartner:
BKK Landesverband Mitte
Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Fax: 0 61 31 - 33 05 71
E-Mail: info@bkkmitte.de
Internet: www.bkkmitte.de

Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte beide Unterlagen an den:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com

Podologie

Federführer:  

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com