Heil- und Hilfsmittel Brandenburg
Hilfsmittel
Die Abgabe von Hilfsmitteln durch Vertragspartner hier
Zulassung für Heilmittelerbringer
Jeder Anbieter von Heilmitteln bedarf einer Zulassung nach § 124 SGB V. Wie bisher schon die landwirtschaftliche Krankenkasse überträgt auch die KNAPPSCHAFT zum 1.1.2018 auf Grundlage des § 124 Abs. 5 Satz 3 SGB V die Entscheidung über die Erteilung der Zulassung, deren Aufhebung und die Bearbeitung von Widersprüchen bundesweit auf den vdek. Dies gilt ebenfalls für Änderungsmitteilungen bei bestehenden Zulassungen sowie die Berechtigungen zur Abgabe von Zertifikatsleistungen im Bereich der Physiotherapie.
Die gesetzlich in § 124 Abs. 2 SGB V normierten Zulassungsvoraussetzungen:
- Erforderliche Ausbildung/Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
- Praxisausstattung, die eine zweckmäßige und wirtschaftliche Leistungserbringung gewährleistet
- Anerkenntnis der Versorgungsverträge
werden in den Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbandes konkretisiert. Neben den Zulassungsempfehlungen für die Bereiche Physiotherapie/Massagen und medizinische Bäder, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie und Podologie gibt es eine weitere eigenständige Zulassungsempfehlung Ernährungstherapie.
Beide Richtlinien können Sie hier einsehen: www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/zulassungsempfehlungen/zulassungsempfehlungen.jsp
Die für die Zulassung notwendigen Unterlagen (siehe folgenden Download) sind rechtzeitig – ca. 6-8 Wochen – vor der beabsichtigten Praxiseröffnung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Darüber hinaus ist auch die Anmeldung zum Datenaustausch beizubringen.
Im Land Brandenburg besteht für die Bearbeitung und Prüfung der Anträge auf Zulassung gemäß § 124 SGB V im Bereich Heilmittel eine kassenartenübergreifende Arbeitsteilung zwischen den Krankenkassen. Der jeweils zuständige Federführer prüft die Zulassungsanträge und informiert die anderen Krankenkassenverbände über das Ergebnis.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach § 124 SGB V Heilmittel nur von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden dürfen und über die Zulassungen die Landesverbände der Krankenkassen und die Verbände der Ersatzkassen jeweils im Rahmen ihres Zuständigkeitsbereiches entscheiden. Ein Anspruch des Leistungserbringers auf rückwirkende Zulassung (oder Zulassungsänderung), d. h. auf Zulassung zu einem Zeitpunkt vor Zugang der Zulassungsentscheidung ist dabei ausgeschlossen. Alle Änderungen (auch Namensänderungen von Mitarbeitern), die sich auf die Zulassung bzw. Abrechnungsberechtigung beziehen, sind der federführenden Stelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Wichtig: In allen Fällen, in denen der vdek nicht Federführer ist, sind dem vdek dennoch die Anerkenntniserklärung und der Meldebogen für den Datenaustausch zusätzlich einzureichen.
Physiotherapie oder medizinischer Badebetrieb/ Massagepraxis
Landkreis/kreisfreie Stadt (Praxissitz) |
Federführer |
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Stadt Brandenburg a. d. H. Stadt Cottbus Landkreis Dahme-Spreewald Landkreis Elbe-Elster Landkreis Oberspreewald-Lausitz Landkreis Oder-Spree Landkreis Potsdam-Mittelmark Landkreis Spree-Neiße Landkreis Teltow-Fläming |
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
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Antragsformulare Physiotherapie
Antragsformulare Med. Badebetrieb/Massagepraxis
Landkreis/kreisfreie Stadt (Praxissitz) |
Federführer |
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Stadt Frankfurt (Oder) Stadt Potsdam Landkreis Barnim Landkreis Havelland Landkreis Märkisch-Oderland Landkreis Oberhavel Landkreis Ostprignitz-Ruppin Landkreis Prignitz Landkreis Uckermark |
IKK Brandenburg und Berlin D - 10787 Berlin
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Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Ergotherapie
Federführer: AOK Nordost-Die Gesundheitskasse
Ansprechpartnerin:
Regine Haberzettl
AOK Nordost-Die Gesundheitskasse
Sonstige Leistungserbringer
Verträge Heilmittel
Telefon: 0800 265080 26857
Fax:0800 265080 8 26857
E-Mail: Regine.Haberzettl@Nordost.aok.de
Internet: www.aok.de/nordost
Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte folgende Unterlagen an den:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Logopädie
Federführer: BKK Landesverband Mitte
Ansprechpartner:
BKK Landesverband Mitte
Landesvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
Essenheimer Straße 126
55128 Mainz
Fax: 0 61 31 - 33 05 71
E-Mail: info@bkkmitte.de
Internet: www.bkkmitte.de
Damit nach abschließender Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch den Federführer eine Zulassung durch den vdek erteilt werden kann, senden Sie bitte beide Unterlagen an den:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com
Podologie
Federführer:
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Berlin/Brandenburg
Referat Ambulante Versorgung /
Zahnärzte / Sonstige Leistungserbringer
Friedrichstraße 50-55
10117 Berlin
Tel.: 0 30 / 25 37 74-36
Fax: 0 30 / 25 37 74-19
E-Mail: zulassung_lv_berbra@vdek.com
Internet: www.vdek.com