Das Hessische Krebsregister erfasst fortlaufend und flächendeckend Daten zu hessischen Krebserkrankungen und onkologischer Behandlung, wertet sie aus und stellt sie für die Forschung und die Qualitätssicherung in Kliniken und Praxen bereit. Seit 2001 erfasste es als epidemiologisches Krebsregister lediglich die Krebs-Neuerkrankungen und -Sterbefälle in der hessischen Bevölkerung. Die Auswertungen von Auftreten, Sterblichkeit und Überleben ermöglichten Analysen und deckten zeitliche und örtliche Auffälligkeiten auf.
Die Bundesländer wurden durch das Krebsfrüherkennungs- und registergesetz (KFRG, § 65c SGB V) beauftragt, flächendeckende klinische Krebsregister einzurichten. Daher wurde das epidemiologische Krebsregister von 2014 bis 2020 zu einem klinischen Krebsregister ausgebaut, das seitdem zusätzlich die in Hessen durchgeführten Behandlungen und Krankheitsverläufe detailliert erfasst und auswertet.
Im Krebsregister Hessen werden alle stationären und ambulanten Patientendaten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen erfasst, verarbeitet und ausgewertet. Die Ergebnisse können vielfältig für die Weiterentwicklung der Versorgung genutzt werden: Sie werden z. B. der Wissenschaft zur Verfügung gestellt, um neue Erkenntnisse in der Krebsforschung zu gewinnen.
Aber auch die Patienten profitieren direkt vom nun vollumfänglichen Krebsregister. Onkologen können die unterschiedlichen Heilungsverläufe einsehen und so Rückschlüsse ziehen, welche Behandlungsmethode für welches Stadium einer bestimmten Tumorerkrankung am erfolgversprechendsten erscheint. So leistet das Krebsregister einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung in der onkologischen Versorgung. Um die Daten der Patienten vor Missbrauch zu schützen, werden sie verschlüsselt, und die Nutzung unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben.