Ambulante Versorgung

Für eine zukunftsorientierte, wohnortnahe und wirtschaftliche gesundheitliche Versorgung jenseits der Sektorengrenzen!

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In Hessen übernehmen knapp 12.000 Ärzte und Psychotherapeuten die ambulante ärztliche Versorgung. Wie viele Ärzte es in einer Region gibt und wie sie verteilt sind, regelt die von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und den Verbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen erstellte Bedarfsplanung, die nach den bundesweit anzuwendenden Bedarfsplanungsrichtlinien des GB-A ausgestaltet ist.

Das Durchschnittsalter sowohl der Versicherten als auch der Ärzte steigt stetig. Auch deshalb muss die passgenaue und ausreichende Verfügbarkeit ambulanter Behandlungskapazitäten langfristig geplant werden. Dabei müssen auch regional unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklungen in Hessen sowie sozioökonomische Faktoren wie z.B. Kaufkraft, Anteil GKV-/PKV-Versicherte und Pendlerströme berücksichtigt werden.  

Parallel hat sich die Gesundheitsversorgung an den Sektorengrenzen in den letzten Jahrzehnten eher unkoordiniert und unstrukturiert entwickelt. Es gibt mittlerweile diverse, sich zum Teil überschneidende Behandlungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen sowie Planungs- und Vergütungsformen: von alltäglicher ambulanter bis hin zu hochspezialisierter Behandlung wird zwar alles erbracht. Unklar ist aber häufig, wo der Patient am besten aufgehoben ist.

Claudia Ackermann

Neben den niedergelassenen Fachärzten gibt es inzwischen eine Vielzahl von spezialisierten fachärztlichen Behandlungsangeboten an Krankenhäusern, deren Vor- und Nachteile aus Patientensicht weitgehend intransparent sind. Deshalb müssen die bestehenden Angebote im Sinne der Versicherten klarer aufeinander abgestimmt und vor dem Hintergrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zukunftsorientiert weiterentwickelt werden.

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen

Der vdek und die Ersatzkassen in Hessen fordern daher im Bes.

Aus Sicht der Ersatzkassen und des vdek in Hessen ist es unerlässlich, die haus- und fachärztliche Grundversorgung auch in ländlichen Regionen u.a. durch den verstärkten Aufbau von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und flexible Lösungen wie mobile Fahrdienste weiter aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig muss sich die Verteilung der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten stärker an den tatsächlichen Bedarfen orientieren.

Die Delegation nicht zwingend ärztlicher Tätigkeiten auf entsprechend ausgebildete Fachkräfte muss vor dem Hintergrund der knapper werdenden ärztlichen Ressourcen wie auch in anderen europäischen Ländern deutlich ausgeweitet werden.

Die Erhöhung der Zahl der Studienplätze im Bereich der Humanmedizin durch die Bundesländer bei gleichzeitiger Fokussierung der Studieninhalte auf eine spätere Tätigkeit in der (vertragsärztlichen) Versorgung muss schnellstmöglich umgesetzt werden.

Das Vergütungssystem mit budgetierten und nicht-budgetierten Bestandteilen soll beibehalten werden. Es sichert zum einen die Wirtschaftlichkeit und unterstützt zum anderen die Erbringung förderungswürdiger Leistungen. Eine wie von ärztlicher Seite geforderte Einzelleistungsvergütung würde nicht nur zu massiven Belastungen der Beitragszahler führen, sondern auch die Anzahl nicht medizinisch erforderlicher Leistungen und damit das Risiko einer Fehlversorgung für die Versicherten deutlich erhöhen.

Ferner muss baldmöglichst eine sektorenübergreifende Bedarfsplanung entwickelt und etabliert werden, um die tatsächlichen Behandlungsbedarfe der Versicherten unabhängig von den aktuellen Sektorengrenzen zu identifizieren und ihnen unabhängig von Einzelinteressen die „richtige“ Versorgung zu Gute kommen zu lassen. Dazu gehört eine klare Definition und Verzahnung sektorenübergreifender Versorgungsangebote. Dazu müssen z.B. ambulante und stationäre Behandlungsangebote sowie digitale Leistungen, wie beispielsweise Videosprechstunden, besser aufeinander abgestimmt werden. Auch die jeweiligen Planungsinstitutionen müssen vom Gesetzgeber dazu verpflichtet werden, enger zusammen zu arbeiten. Mobile Behandlungsoptionen wie beispielsweise der Medibus der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und mehr Medizinische Versorgungszentren (MVZ) können insbesondere im ländlichen Raum sektorenunabhängig mögliche Versorgungslücken schließen. Ebenso können Fachärzte sowohl im niedergelassenen Bereich als auch im Krankenhaus unter Nutzung der dortigen technischen Möglichkeiten flexibler eingesetzt werden.

Claudia Ackermann

Die Infrastruktur in ländlichen Räumen ist oftmals für eine gute Gesundheitsversorgung nicht ausreichend ausgebaut. Deshalb ist der Bedarf für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit und flexible Behandlungsmöglichkeiten hier besonders groß. Wenn Ärzte, Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen ohne Behandlungsbrüche zusammenarbeiten, können vorhandene strukturelle Defizite besser ausgeglichen werden. Daher ist sinnvoll, gerade für den ländlichen Raum nach passgenauen, sektorenunabhängigen Lösungen zu suchen. Der vdek und die Ersatzkassen unterstützen diese Ansätze, um die Behandlungsqualität ortsunabhängig zu sichern.

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung Hessen

Für den Fall, dass gleiche Leistungen in unterschiedlichen Sektoren erbracht werden, muss eine einheitliche Vergütungssystematik eingeführt werden. Wichtig ist es ferner, für die Leistungserbringung sektorenübergreifende und transparente Qualitätssicherungsinstrumente zu entwickeln.

Bei der Veränderung von Angebotsstrukturen in der Gesundheitsversorgung soll der Einfluss von systemfremden Investoren, die ausschließlich Kapitalinteressen verfolgen, wie Private Equity Fonds, minimiert werden.

Die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) muss reformiert werden. Die HzV-Verträge in der aktuellen Form haben zum Aufbau von parallelen, teuren Versorgungsstrukturen neben dem von den Kassenärztlichen Vereinigungen koordinierten vertragsärztlichen System geführt und sich inhaltlich nicht bewährt. Deshalb muss die Pflicht der gesetzlichen Krankenkassen, mit Verbänden der Hausärzte entsprechende Vereinbarungen abzuschließen (Kontrahierungszwang) abgeschafft werden.