Die 19. Legislaturperiode war im Hinblick auf die GKV-Finanzen recht turbulent. Ein sehr aktiver Gesetzgeber hat eine Vielzahl von Veränderungen auf den Weg gebracht, wie etwa die dringend erforderliche Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA), für die sich die Ersatzkassen lange eingesetzt haben. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen wird dadurch künftig fairer ausgestaltet.
Hinzu kamen weitere Reformen, teure Leistungsausweitungen und letztlich die Corona-Pandemie, die die finanziellen Ressourcen der GKV wie nie zuvor belasten. Die Finanzierung der GKV bleibt daher in der kommenden Legislaturperiode weiterhin kritisch. Die Liquiditätsreserve im Gesundheitsfonds und die Rücklagen der Krankenkassen, nach dem Willen des Gesetzgebers auf 80 Prozent einer Monatsrücklage begrenzt, werden bis zum Jahresende 2021 erheblich dezimiert. Das geht zu Lasten der Beitragssatzstabilität und der Planungssicherheit für die Krankenkassen. Ohne Rücklagen drohen häufige Schwankungen bei der Höhe der Zusatzbeiträge. Gerade für das Jahr 2022 ist auch coronabedingt eine sehr dynamische Ausgabenentwicklung zu erwarten, die - verbunden mit einer unsicheren Einnahmenbasis - den Zusatzbeitragssatz auf über zwei Prozent hochschnellen lassen könnte.
Im Zuge des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) wurde der Steuerzuschuss in den Gesundheitsfonds um 7 Mrd. € erhöht, um den Zusatzbeitrag für das Jahr 2022 in Höhe von 1,3 % zu stabilisieren und die Sozialabgaben unter 40 % zu halten. Der vdek und die Ersatzkassen begrüßen dieses Bekenntnis des Gesetzgebers, eine Beitragsexplosion im nächsten Jahr zu verhindern. Dennoch ist es aus Sicht der Ersatzkassen weiterhin nötig, den Steuerzuschuss auf einem noch höheren Niveau zu verstetigen und Reformschritte für eine nachhaltige Finanzierung der GKV einzuleiten. Ein Gespräch des Bundesgesundheitsministers mit den Spitzen der GKV Anfang September sollte Einigkeit darüber erzielen, wie hoch der zusätzliche Bundeszuschuss im kommenden Jahr sein muss. Die Ersatzkassen können nicht nachvollziehen, warum das BMG die Entscheidung über den zusätzlichen Bundeszuschuss für die GKV auf Mitte Oktober, also erst nach der Bundestagswahl, verschoben wurde.