... die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Eine repräsentative Studie der Universität Bielefeld zeigt, dass mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland Probleme hat, sich in der Flut von Gesundheitsinformationen zurecht zu finden und gute Entscheidungen für ihre Gesundheit zu treffen. Seriöse und unseriöse Angebote seien dabei oft nur schwer zu unterscheiden. Das Nationale Gesundheitsportal, ein Webangebot des Bundesministeriums für Gesundheit, ist ein guter Zwischenschritt. Ziel muss es sein, die Verbesserung der Gesundheitskompetenz als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. Hier besteht noch viel Handlungsbedarf. Die Ersatzkassen unterstützen ihre Versicherten mit Projekten und passgenauen Versorgungsangeboten dabei, die individuelle allgemeine, aber auch digitale Gesundheitskompetenz auf- und auszubauen. Krankenkassen leisten damit wichtige Aufklärungsarbeit, um ihren Versicherten so eine noch bessere und individuellere Versorgung anbieten zu können. Vor allem die Wirtschaft muss stärker eingebunden und sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst werden. Beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie haben sich die bisher auf Freiwilligkeit beruhenden Ansätze nicht bewährt. Noch immer ist der Fett-, Zucker- und Salzgehalt in industriellem Fertigessen und in der Gemeinschaftsverpflegung, z. B. in Schulen, Kindertagesstätten und Betriebskantinen, deutlich zu hoch. Ansätze wie der Nutri-Score sollten weiter verfolgt und zunehmend verbindlicher werden.
... die Finanzierung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus GKV-Beitragsmitteln einzustellen. Die Förderung von Prävention ist laut Präventionsgesetz eine Aufgabe der GKV. Deshalb ist die Förderung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), also einer nachgeordnete Bundesbehörde, mit Beitragsmitteln ordnungspolitisch äußerst fragwürdig. Dies sieht der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) ähnlich und entschied im Mai 2021, dass der GKV-Spitzenverband die vom Gesetzgeber angeordneten Zahlungen an die BZgA verweigern durfte, weil die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften verfassungswidrig sind.
Beitragsgelder der Gesetzlichen Krankenversicherung dürfen nicht zweckentfremdet werden, sondern müssen direkt dem selbstverwalteten Gesundheitswesen zugutekommen. Für die Ersatzkassen ist daher klar, dass die Finanzierung der Bundesbehörde BZgA aus Beitragsmitteln beendet werden muss. Das Geld ist in konkreten Präventionsangeboten besser aufgehoben. Das entsprechende Engagement der Ersatzkassen in Hessen wird auch nach dem Urteil des BSG fortgeführt werden.
... den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) deutlich zu stärken. Es reicht nicht aus, in Pandemiezeiten Geld zu investieren und punktuell Personal aufzubauen, da der ÖGD von der öffentlichen Hand systematisch unterfinanziert ist. Vielmehr muss der ÖGD systematisch gestärkt und von den Ländern finanziell auskömmlich abgesichert werden und mehr Kompetenzen erhalten. Ein leistungsfähiger ÖGD ist eine wesentliche Voraussetzung, um Prävention und Gesundheitsförderung auf kommunaler Ebene wirksam und bedarfsgerecht zu organisieren und umzusetzen. Der ÖGD sollte über die Prävention einer Pandemie hinaus Kompetenzen und Personal im Bereich der Gesundheitsförderung aufbauen und zur Verfügung stellen. Damit kann die gewünschte steuernde Funktion der Kommune bei der Entwicklung von Präventionsstrategien und der Umsetzung von Präventionsangeboten ermöglicht werden. Dazu gehört auch, dass der ÖGD an die TI angebunden und so ein digitaler Datenaustausch mit anderen Akteuren ermöglicht wird.