Stationäre Versorgung

Durch Spezialisierung zu besserer Versorgungsqualität und mehr Patientensicherheit!

Krankenhaus

Die Krankenhauslandschaft in Hessen steht vor großen Herausforderungen. Während es in Ballungsgebieten wie dem Rhein-Main-Gebiet viele Krankenhäuser und ein breites Leistungsangebot gibt, sind ländliche, strukturschwache Regionen eher von kleinen Kliniken geprägt. Hier herrscht auch vor dem Hintergrund der Erreichbarkeit und begrenzter (Personal-)Ressourcen deutlicher Optimierungsbedarf.  

Der Fachkräftemangel wird bedingt durch die demografische Entwicklung und die zunehmende Arbeitsbelastung weiter zunehmen. Hier muss die Politik schnell langfristige Lösungen für den Arbeitsmarkt und zur Steigerung der Attraktivität von Gesundheitsberufen finden.

Zu Recht werden auch mehr Qualität und Spezialisierung in den Krankenhäusern eingefordert. Nicht jedes Krankenhaus muss die gesamte Bandbreite von Leistungen vorhalten. Stattdessen braucht es einen ausgewogenen Mix aus einer bedarfsgerechten, flächendeckenden Grundversorgung über maximal- und grundversorgende Krankenhäuser und spezialisierten Einrichtungen, die vor allem komplexe Behandlungen durchführen.

 

Claudia Ackermann

Hessen verfügt mit ca. 130 zugelassenen Krankenhäusern grundsätzlich über eine gute Krankenhausversorgung. Unser Ziel muss es sein, die Qualität der Versorgung und damit auch die Patientensicherheit weiter zu steigern. Hierfür müssen vor allem in den Ballungszentren Leistungsbereiche konzentriert und Standorte gebündelt werden. Ferner ist ein Umdenken über die Sektorengrenzen hinweg und eine übergreifende Bedarfsplanung erforderlich.

Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landesvertretung

 

Die stationären Versorgungsstrukturen müssen zukunfts- und demografiefest gestaltet werden. Dafür muss die Überversorgung in urbanen Regionen abgebaut und Unterversorgung im ländlichen Raum ausgeglichen werden. Spätestens der anstehende Fachkräftemangel macht es dringend erforderlich, die Versorgung zu bündeln, um eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Es braucht deshalb eine ausgewogene Mischung aus maximalversorgenden und  hochspezialisierten Zentren einerseits und andererseits einer basisversorgenden Krankenhauslandschaft in der Fläche.

Eine konsequente Qualitätsverbesserung in der Fläche sollte durch Leistungsverdichtung erfolgen. Nicht jedes Krankenhaus muss jeden Eingriff durchführen. Gerade die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass besonders kritische Fälle vor allem an hochspezialisierten Fachkrankenhäusern oder Krankenhäusern der Schwerpunktversorgung konzentriert wurden. Daraus sollten für die Zukunft die richtigen Lehren gezogen werden.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz ambulant vor stationär. Der medizinische Fortschritt ermöglicht es heute, mehr Leistungen als je zuvor ambulant durchzuführen. Dies ist für die Versicherten weniger belastend, weniger personalintensiv und realisiert damit hohe Effizienzpotenziale in der stationären Versorgung.

Die Fallpauschalen (DRG) müssen methodisch weiterentwickelt werden. Die aktuelle DRG-Systematik setzt Fehlanreize für eine starke Mengenausweitung bei oftmals unnötigen Operationen. Dadurch wird Personal in ohnehin bereits überversorgten Regionen unnötig konzentriert, der Personalmangel in unterversorgten Regionen verstärkt und die Fehlversorgung ausgeweitet. Außerdem werden die Versicherten durch medizinisch nicht immer erforderlich Eingriffe unnötig belastet. Die Tendenz zur OP- und Hochtechnologiemedizin im Krankenhaus muss deshalb korrigiert und die Patientenorientierung wieder in den Mittelpunkt gestellt werden. Das hat auch erheblichen Einfluss auf Behandlungsqualität und Patientensicherheit. Deshalb haben das Aktionsbündnis für Patientensicherheit (APS) und der vdek gemeinsam bereits 2018 das „Weißbuch Patientensicherheit“ vorgelegt.

Bei der Vergütung von Krankenhausleistungen sollte nach Versorgungsstufen differenziert werden. Ein maximalversorgendes Klinikum hat andere Aufgaben und Funktionen als ein Kreiskrankenhaus auf dem Land. Die Komplexität der jeweiligen Leistungserbringung spiegelt sich jedoch in der bestehenden Krankenhausplanung nur unzureichend wider. Eine einheitliche G-BA-Definition nach Versorgungsstufen und entsprechenden Leistungsgruppen mit klaren Kriterien, wie Mindestmengen oder Personalquoten, und eine darauf abgestimmte Vergütungssystematik muss bundeseinheitlich festgelegt werden.

Die Vorhaltekosten in den DRGs müssen stärker berücksichtigt werden. Bestimmte Fachabteilungen müssen auch in der Fläche finanziert werden, selbst wenn sie nicht wirtschaftlich, jedoch für die Sicherstellung der Grundversorgung erforderlich sind. Dazu sollten deren Leistungen aber klar definiert und stärker als bislang in der Krankenhausplanung und in der Finanzierung berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass diese Vorhaltekosten keine Krankenhausstandorte finanzieren, die nicht bedarfsnotwendig sind. Die notwendige Strukturanpassung muss deshalb unbedingt vor der Weiterentwicklung der Vergütung erfolgen.

Die Krankenhausfinanzierung sollte die Kosten für pflegerische Leistungen adäquat abbilden. Die Politik hat einen erheblichen Eingriff in die Vergütungssystematik der Krankenhäuser vorgenommen. Seit 2020 werden die Pflegekosten durch separate Pflegebudgets außerhalb der DRGs finanziert. Das Prinzip der Selbstkostendeckung ist jedoch weder nachhaltig noch wirtschaftlich. Deshalb müssen die Pflegekosten wieder in die DRGs integriert und flankierend Pflegepersonaluntergrenzen für alle Fachabteilungen inklusive eines leistungsgerechten Bemessungsinstruments für Pflegepersonal etabliert werden.

Die Bundesländer müssen ihrer Finanzierungsverantwortung für die Investitionskostenfinanzierung endlich und vollständig nachkommen, etwa durch gesetzlich festgelegte Investitionsquoten, leistungsbezogene Investitionsbewertungsrelationen und flankierende Bundesprogramme. In jedem Fall müssen die Krankenkassen mit einem verbindlichen Mitspracherecht beteiligt werden.

Ein Bund-Länder-Pakt für moderne Krankenhausstrukturen sollte geschlossen werden. Jede Reform im Krankenhaussektor stößt auf Widerstände. Ein sektorenübergreifendes Kommittent für eine umfassende Reform ist dringend nötig, um das interessengeleitete Lagerdenken zu überwinden.