Hessen hat die Wahl!
Zahlreiche zentrale Entscheidungen der regionalen Gesundheitsversorgung werden nicht in Berlin oder Wiesbaden getroffen, sondern auf kommunaler Ebene. Kreistage und Stadtparlamente bestimmen über Strukturen, die für die Versorgungssicherheit der Bevölkerung unmittelbar entscheidend sind. Das betrifft u.a. Krankenhäuser in kommunaler Trägerschaft, den Rettungsdienst, die regionale Pflege- und Versorgungsplanung sowie den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der auch für die Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung verantwortlich ist.
Über 2,6 Millionen Menschen in Hessen – also mehr als 47 Prozent aller gesetzlich Versicherten – sind bei einer Ersatzkasse versichert. Der vdek vertritt ihre Interessen und macht anlässlich der Kommunalwahl am 15.03.2026 deutlich, welche politischen Weichen aktuell nicht nur auf Landes- und Bundesebene gestellt, sondern auch auf kommunaler Ebene im Blick behalten werden müssen, um eine hochwertige, gut erreichbare und bezahlbare Gesundheits- und Pflegeversorgung in Hessen dauerhaft zu sichern.
Ambulante Versorgung stärken – moderne Strukturen für ein zukunftsfestes Gesundheitssystem
Ärztliche und zahnärztliche Versorgung patientenorientierter gestalten
In vielen ländlichen und strukturschwächeren Regionen Hessens zeigen sich bereits erste Engpässe in der haus- und teilweise auch fachärztlichen Versorgung. Durch den bevorstehenden Ruhestand zahlreicher Ärztinnen und Ärzte steigt der Nachbesetzungsbedarf deutlich. Gleichzeitig führt der demografische Wandel zu einer wachsenden Zahl älterer Menschen mit höherem Behandlungsbedarf. Trotz dieser Entwicklungen muss ein wohnortnahes (zahn-)ärztliches Angebot landesweit gesichert bleiben. Eine reine Erhöhung der Medizinstudienplätze reicht dafür nicht aus, da Absolventinnen und Absolventen erst viele Jahre später in der Versorgung ankommen. Gefragt sind daher neue Versorgungsansätze, die vorhandene Ressourcen effizienter nutzen.
Wohnortnahe Arzneimittelversorgung sichern
Eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung bleibt zentral für die Gesundheitsversorgung in Hessen. Dafür ist es entscheidend, Rabattverträge als wettbewerbliche Liefersicherungsverträge zu nutzen, Lieferverpflichtungen klar zu verankern und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten zu stärken. Zugleich müssen digitale und telemedizinische Anwendungen auch in diesem Bereich konsequent eingesetzt werden.
Notwendig sind zudem flexible und zeitgemäße Strukturen in der Finanzierung und Organisation der Versorgung. Die geplante Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale ist ein sinnvoller Schritt. Apothekerinnen und Apotheker benötigen künftig mehr Handlungsspielräume, etwa beim Betrieb von Filial‑ und Zweigapotheken oder bei der zeitweisen Übertragung der Apothekenleitung auf pharmazeutisch‑technische Assistentinnen und Assistenten. Auch ein erweitertes Impfangebot in Apotheken kann die Versorgung stärken.
Eine zentrale finanzpolitische Forderung ist die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent, wie es in vielen EU-Staaten bereits realisiert wird. Arzneimittel sind Teil der medizinischen Grundversorgung und kein Luxusgut. Mit einer reduzierten Mehrwertsteuer ließen sich jährlich rund sechs bis sieben Milliarden Euro in der GKV einsparen und damit ein wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung der Finanzlage leisten.
Für eine gute psychotherapeutische Versorgung
Der Zugang zur ambulanten Psychotherapie bleibt für bestimmte Patientengruppen weiterhin schwierig, besonders für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Notwendig sind strukturelle Verbesserungen, um den Zugang durch eine gezieltere Patientensteuerung zu erleichtern. Dazu gehören ein flächendeckendes Angebot an Gruppentherapien sowie ein ausgebauter Zugang über die Terminservicestellen (TSS). Dies erfordert eine bessere personelle Ausstattung und einen verbindlichen Vermittlungsanspruch auf einen Therapieplatz – nicht nur auf eine probatorische Sitzung. Für besonders dringliche Fälle sollte eine „fast lane“ geschaffen werden. Voraussetzung ist, dass alle Therapeutinnen und Therapeuten einen Teil ihrer Therapieplätze für die Vermittlung über die TSS bereitstellen. Zudem müssen psychotherapeutische Praxen bei vollem Versorgungsauftrag mindestens 200 Minuten pro Woche, bei halbem Versorgungsauftrag 100 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein.
Auch die Systemische Therapie sollte weiter gestärkt werden. Bei der Nachbesetzung von Psychotherapeutensitzen darf nicht die Praxishistorie im Vordergrund stehen, sondern der regionale Versorgungsbedarf. Verfahren mit höherer Versorgungskapazität müssen bevorzugt berücksichtigt werden. Zusätzlich eröffnet die Fernbehandlung per Video – besonders in einem Flächenland – neue Zugangswege, etwa für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, pflegende Angehörige oder Eltern kleiner Kinder. Die Digitalisierung ermöglicht außerdem eine bessere, praxisübergreifende Koordination zur Bildung von Gruppentherapien, die stärker genutzt werden sollte.
Qualität vor Quantität in der stationären Versorgung - bedarfsnotwendige Krankenhäuser erhalten
Deutschland und damit auch Hessen verfügt im internationalen Vergleich über eine sehr hohe Krankenhausdichte. Dies führt besonders in Ballungsräumen zu Überkapazitäten. Ziel einer modernen Krankenhausstruktur muss es daher sein, nicht mehr bedarfsnotwendige Strukturen abzubauen und Mittel effizienter einzusetzen. Die auf Bundesebene beschlossene Krankenhausreform bietet die Chance für eine qualitativ hochwertige, sektorenübergreifende und bedarfsorientierte Versorgung. Entscheidend wird die konsequente Umsetzung mit nur wenigen landesspezifischen Ausnahmen sein, um die Ziele der Krankenhausreform nicht zu verwässern.
Eine Neuordnung bündelt Leistungen an bedarfsnotwendigen Standorten. Die Konzentration von Personal und Investitionsmitteln auf weniger, leistungsstärkere Kliniken steigert die Versorgungsqualität, entlastet das Personal und verbessert die Patientensicherheit. Spitzenmedizin sollte an spezialisierten Standorten gebündelt werden, während Grundversorger die flächendeckende Basisversorgung sicherstellen.
Parallel muss die sektorenübergreifende Versorgung weiter gestärkt werden. Die hierfür geplanten Versorgungseinrichtungen mit einer Kombination aus ambulanter und stationärer Versorgung können insbesondere in ländlichen Regionen eine stabile Zukunftslösung bieten. Zudem besteht ein großes Ambulantisierungspotenzial, das stärker ausgeschöpft werden sollte.
Mit der Einführung von Leistungsgruppen verändert sich die Krankenhausplanung grundlegend. Dafür braucht es ein Zielbild für die nächsten fünf bis zehn Jahre, das ambulante, sektorenübergreifende und stationäre Angebote klar definiert. Fachkräfteentwicklung, erwartetes Patientenaufkommen sowie wirtschaftliche Aspekte müssen einfließen. Strenge Bedarfsprüfungen und verbindliche Qualitätsstandards sind notwendig, ebenso wie die aktive Einbindung aller relevanten Akteure im Krankenhausplanungsausschuss. Der neue hessische Krankenhausplan bietet eine gute Grundlage für die anstehenden Abstimmungsprozesse.
Ein weiteres strukturelles Problem bleibt die unzureichende Investitionsfinanzierung der Länder. Der Investitionsstau wächst, weil auch das Land Hessen seinen gesetzlichen Finanzierungsverpflichtungen nicht ausreichend nachkommt. Bundesweit beträgt der Investitionsbedarf ca. 7 Mrd. Euro, gedeckt werden nur rund 60 Prozent. In Hessen stehen jährlich 390 Mio. Euro plus 70 Mio. Sondermittel bereit. Das ist deutlich weniger als die ursprünglich im Koalitionsvertrag geplanten 550 Mio. und klar unter dem geschätzten Bedarf von über 600 Mio. Euro.
In Abgrenzung zur originären Investitionsförderung wurde im Rahmen der KH-Reform ein sog. Transformationsfonds geschaffen, der in den ersten Jahren überwiegend durch Steuergelder des Bundes finanziert wird und zum Umbau von künftig bedarfsnotwendigen Versorgungsstrukturen genutzt werden soll.
Weiterentwicklung der Notfallversorgung und Rettungsdienstreform
Auch in Hessen zeigt sich in allen drei Säulen der Notfallversorgung – Rettungsdienst, stationäre Notaufnahmen und vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst – eine Über- bzw. Fehlversorgung. Nach wie vor werden viele Patientinnen und Patienten in Notaufnahmen behandelt, obwohl eine ambulante Versorgung ausreichen würde.
Die geplante Notfallreform schafft hierfür wichtige Voraussetzungen: einheitliche Strukturen, klare Qualitätsstandards und digitale Ersteinschätzungssysteme nach bundeseinheitlichen Kriterien. Diese ermöglichen eine gezielte Steuerung in die passende Versorgungsebene. Zentrales Element ist zudem eine verpflichtende organisatorische Zusammenlegung der Rufnummern 116 117 und 112.
Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern mit gemeinsamem „Tresen“ bieten einen schnell realisierbaren Lösungsansatz. Ihre Anzahl und Standorte sollten sich am medizinischen Bedarf orientieren und die besonderen Herausforderungen ländlicher Regionen berücksichtigen – auf Basis bundeseinheitlicher Kriterien.
Auch im Rettungsdienst sind strukturelle Anpassungen notwendig. Der Rettungsdienst sollte über die bisherigen Krankentransportregelungen hinaus im SGB V verankert werden. Das Land muss weiterhin die Investitionskosten tragen, und die organisatorischen Strukturen – insbesondere die Zahl der Leitstellen – sollten zielgerichtet reduziert werden, um die finanziellen Mittel für die notwendige strukturelle und technologische Modernisierung zu erschließen.
Im Rahmen der Novellierung des hessischen Rettungsdienstes (HRDG) im Jahr 2026 sollte die Chance genutzt werden, den dringend erforderlichen Umbau der Rettungsdienststrukturen voran zu bringen.
Kurzpapier zum Download – Notfallreform- und Rettungsdienstreform angehen
Pflege verlässlich und gerecht reformieren
Für eine zukunftsfähige pflegerische Versorgung in Hessen werden Strukturen benötigt, die nachhaltig, regional verfügbar und qualitativ gesichert sind. Dazu gehören wirksame Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel. Klare Zuordnung von Assistenzaufgaben, mehr Eigenständigkeit für Pflegefachkräfte sowie digitalisierte und entbürokratisierte Prozesse erhöhen die Attraktivität des Berufs und können helfen, etwaige Versorgungslücken insbesondere beim Übergang von der Klinik in die Pflege zu vermeiden.
Da Pflegeausbildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, sollten die entsprechenden Kosten aus der Finanzierung der Pflege herausgelöst werden, um Pflegebedürftige zu entlasten. Ebenso darf die Finanzierung der digitalen Modernisierung nicht alleine den Beitragszahlenden der GKV/SPV und den Pflegebedürftigen überlassen werden; hier ist eine strukturelle Förderung nötig. Alternative Wohnformen benötigen verlässliche Landeszuschüsse statt befristeter Projekte, um insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft tragfähig zu sein.
Zusätzlich sollte das Land Hessen die sog. Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen wie z.B. die Kosten, die für Anschaffung, Bau oder Renovierung von Pflegeeinrichtungen entstehen, übernehmen (vgl. § 9 SGB XI), um finanzielle Belastungen der Versicherten zu reduzieren. Derzeit liegt die durchschnittliche Eigenbeteiligung für Pflegebedürftige, die erst seit kurzem (unter einem Jahr) in einem Pflegeheim wohnen, in Hessen bei 3.229 Euro pro Monat, Tendenz weiter steigernd. Eine planbare Finanzierung erfordert einen verlässlichen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung, die Übernahme der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sowie eine Beteiligung der privaten Pflegeversicherung am gemeinsamen Finanzausgleich.
Prävention und Gesundheitsförderung zukunftsfähig gestalten
Über zehn Jahre nach Inkrafttreten des Präventionsgesetzes wurden in Hessen in enger Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern viele Lebenswelten zu gesundheitsförderlichen Orten weiterentwickelt. Relevante Akteure sind heute besser vernetzt, Präventionsmaßnahmen werden in Kindergärten, Schulen, Kommunen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen gezielt und bedarfsgerecht umgesetzt.
Dabei müssen Prävention und Gesundheitsförderung noch stärker als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe verstanden werden, um die Gesundheitschancen der Menschen über alle Lebensphasen hinweg zu verbessern. Dafür braucht es eine strukturelle und finanzielle Unterstützung durch das Land und die Kommunen durch Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Investitionen in Prävention erhöhen langfristig die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems. Notwendig sind zudem landesweite Strategien für betriebliche Gesundheitsförderung sowie präventive Angebote in Kitas, Schulen und Kommunen.
Auf Grundlage der Landesrahmenvereinbarung Prävention von 2016 setzen die Ersatzkassen in Hessen bereits zahlreiche Projekte um. Allerdings bleiben die gesetzlichen Krankenkassen nach dem SGB V weiterhin die einzigen Institutionen, die verpflichtend Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten finanzieren müssen. Gesundheit ist jedoch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere durch die Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge strukturiert, umgesetzt und mitfinanziert werden muss. Denn nur die Kommunen kennen die Quartiere und Bevölkerungsgruppen vor Ort, die besonders vulnerabel für gesundheitliche Beeinträchtigungen sind, und damit die wirklichen Bedarfe.
Digitalisierung
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens nimmt nach anfänglichen Hürden bundesweit Fahrt auf. Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E‑Rezept, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie digitale Gesundheits‑ und Pflegeanwendungen (DiGA und DiPA) können Abläufe vereinfachen und die Versorgung verbessern. Eine vernetzte digitale Infrastruktur steigert Effizienz und Qualität.
Ein gezielter digitaler Datenaustausch reduziert unnötige Doppeluntersuchungen und verbessert die Abstimmung zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels muss der digitale Ausbau konsequent und sektorenübergreifend voranschreiten. Telemedizin kann insbesondere im ländlichen Raum die ärztliche Versorgung sichern. Dafür sind moderne digitale und telemedizinische Strukturen erforderlich. DiGA, DiPA und telemedizinische Angebote müssen dabei einfacher, nutzerorientierter und sicherer gestaltet werden.
Digitale Lösungen entfalten ihren Nutzen nur, wenn sie in die Versorgungsprozesse integriert sind. Technologien wie Künstliche Intelligenz, personalisierte Medizin und medizinisch‑technischer Fortschritt bieten große Chancen für Hessen. Gleichzeitig müssen Risiken sorgfältig geprüft werden, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Am Ende muss ein klarer Mehrwert für Patientinnen und Patienten stehen.
GKV-Finanzierung zukunftsgerichtet sichern und Versorgung gestalten
Die GKV steht vor erheblichen finanziellen Herausforderungen: Die Gesundheitsausgaben steigen seit Jahren schneller an als die Einnahmen. Gründe dafür sind unter anderem ineffiziente Strukturen, eine steigende Inanspruchnahme medizinischer Leistungen auch aufgrund des demografischen Wandels, wachsende Personal‑ und Sachkosten sowie hohe Preise für innovative Arzneimittel und Medizintechnik. Zusätzlich belasten versicherungsfremde Leistungen und deren unzureichende staatliche Refinanzierung das System. Die Folge sind steigende Zusatzbeitragssätze, die Versicherte und Arbeitgeber gleichermaßen treffen.
Für eine kurzfristige Entlastung ist eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik ebenso notwendig wie eine klare Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben durch den Staat. Mittelfristig braucht es grundlegende Reformen, die eine solide und nachhaltige Finanzierung der GKV ermöglichen. Auf der Ausgabenseite erfordert dies echte Strukturveränderungen mit einem klaren Fokus auf Qualität, Effizienz und Wirtschaftlichkeit.