Auf- und Umbau des Hessischen Klinischen Krebsregisters abgeschlossen

Der Auf- und Umbau des Hessischen Krebsregisters von einem epidemiologischen zum Klinischen Krebsregister ist abgeschlossen: Mit der Umsetzung aller im bundesweit gültigen Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) formulierten Vorgaben erfüllt das Klinische Krebsregister Hessen zukünftig alle Voraussetzungen für die klinische Krebsregistrierung. Darüber haben die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration in ihrem jährlichen Bericht den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung informiert.

Im Krebsregister Hessen werden die stationären und ambulanten Patientendaten zu Auftreten, Behandlung und Verlauf von Tumorerkrankungen erfasst, verarbeitet und ausgewertet. Die Ergebnisse dienen der Weiterentwicklung der Versorgung: Sie werden vor allem der Wissenschaft zur Verfügung gestellt, um neue Erkenntnisse in der Krebsforschung zu gewinnen. 

„Mit der Erfüllung der Förderkriterien besteht in Hessen jetzt ein flächendeckendes Krebsregister mit gesammelten und ausgewerteten Gesundheitsdaten. Sie helfen den Expertinnen und Experten dabei, die onkologische Versorgungssituation umfassend bewerten und auf dieser Basis Entscheidungen im Kampf gegen den Krebs treffen zu können. Das Hessische Krebsregister ist auf dem besten Weg, zu einem entscheidenden Bestandteil der gesundheitspolitischen Infrastruktur des Landes zu werden. Ich danke allen Beteiligten und insbesondere den Gesetzlichen Krankenkassen, die so konstruktiv am Aufbau des Hessischen Krebsregisters mitgewirkt haben“, sagt Sozialminister Kai Klose. 

„Es sind besonders die Patienten, die direkt von der Arbeit des nun voll funktionsfähigen Krebsregisters profitieren. Onkologen können die unterschiedlichen Heilungsverläufe einsehen und so Rückschlüsse ziehen, welche Behandlungsmethode für welches Stadium einer bestimmten individuellen Tumorerkrankung am erfolgversprechendsten ist. Das Krebsregister leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung und -steigerung der onkologischen Versorgung. Wichtig ist aber auch, dass die Daten der Patienten gut geschützt sind. Sie werden verschlüsselt und nur im gesetzlich vorgegebenen Rahmen genutzt“, fügt Claudia Ackermann, Leiterin des Verbandes der Ersatzkassen e. V., Landesvertretung in Hessen, stellvertretend für die Gesetzlichen Krankenversicherungen hinzu.

Hintergrund:

Seit 2001 erfasst das Hessische Krebsregister als epidemiologisches Krebsregister die Krebs-Neuerkrankungen und -Sterbefälle in der hessischen Bevölkerung und führt Auswertungen zu Auftreten, Sterblichkeit und Überleben sowie Analysen zu zeitlichen und örtlichen Auffälligkeiten durch. Im Rahmen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes (KFRG, § 65c SGB V) wurden die Bundesländer beauftragt, flächendeckende klinische Krebsregister einzurichten. Das epidemiologische Krebsregister wird daher seit 2014 gemäß § 65c SGB V zu einem klinischen Krebsregister ausgebaut, das auch die in Hessen durchgeführten Krebsbehandlungen und Krankheitsverläufe detailliert erfasst und auswertet. Die gesetzlichen Krankenkassen in Hessen fördern den laufenden Betrieb des klinischen Krebsregisters seit 2014, indem sie für jede registrierte Neuerkrankung eine Pauschale an das klinische Krebsregister zahlen. Zudem erhalten die Leistungserbringer im stationären und ambulanten Bereich vom Krebsregister für ihre Meldung eine Vergütung, die ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen refinanziert wird. Die entsprechende Zahlung ist an die Erfüllung von Kriterien gebunden, die seitens des GKV-Spitzenverbandes unter Beteiligung der Leistungserbringer, der Fachgesellschaften, der Patientenvertreter, des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bundesländer entwickelt wurden. Dadurch soll eine gute Datenqualität und Vergleichbarkeit der klinischen Krebsregister sichergestellt werden, damit auch eine bundesweite Nutzung der Daten im Sinne des KFRG möglich ist.

Kontakt

Heike Kronenberg
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretung Hessen

Tel.: 0 69 / 96 21 68 - 20
E-Mail: heike.kronenberg@vdek.com