
Steigende Kosten für Bewohnende in hessischen Pflegeheimen

Im vergangenen Jahr ist vieles teurer geworden: Lebensmittel, Energie aber auch der Aufenthalt im Pflegeheim. So stieg der Eigenanteil, den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern für die pflegerischen Aufwendungen selbst bezahlen müssen, vom 01.01.2022 bis zum 01.01.2023 um mehr als 26 Prozent, obwohl Pflegebedürftige seit Anfang 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung in Teilen entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen - nach Aufenthaltsdauer gestaffelt - mit fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Hierfür stellten sie 2022 bundesweit rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung; im laufenden Jahr werden es sogar deutlich über vier Milliarden sein.
Allerdings werden die neuen Zuschläge der Pflegekassen von den aktuellen Kostensteigerungen nahezu komplett aufgezehrt. Besonders im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts spüren Pflegebedürftige kaum Entlastung. In diesem Zeitraum beläuft sich der neue Zuschuss durch die Pflegekassen auf durchschnittlich 56 Euro im Monat. Dem Zuschuss stehen im Landesdurchschnitt Kosten, die von den Pflegebedürftigen getragen werden müssen, von monatlich 2.335 Euro gegenüber. Das sind 257 Euro oder gut zwölf Prozent mehr als im Vorjahr. Bei Pflegebedürftigen, die bereits länger als drei Jahre in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, liegt der Zuschuss bei 783 Euro monatlich. Sie zahlen jetzt durchschnittlich 1.608 Euro, knapp sieben Prozent mehr als im Januar 2022.


