Steigende Kosten für Bewohnende in hessischen Pflegeheimen

Rollstuhl im Pflegeheim

Im vergangenen Jahr ist vieles teurer geworden: Lebensmittel, Energie aber auch der Aufenthalt im Pflegeheim. So stieg der Eigenanteil, den Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern für die pflegerischen Aufwendungen selbst bezahlen müssen, vom 01.07.2022 bis zum 01.07.2023 um mehr als 37 Prozent, obwohl Pflegebedürftige seit Anfang 2022 durch eine gesetzliche Neuregelung in Teilen entlastet werden. Seitdem beteiligen sich die Pflegekassen - nach Aufenthaltsdauer gestaffelt - mit fünf bis 70 Prozent an den Pflegekosten. Hierfür werden sie in diesem Jahr mehr als 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, dennoch liegt der EEE für Pflegebedürftige, die bis zu zwei Jahre im Pflegeheim sind, bereits deutlich höher als vor ihrer Einführung. Ende des Jahres 2021 lag der EEE für alle Pflegebedürftigen in Hessen bei 882 Euro.

Die neuen Zuschläge der Pflegekassen werden von den aktuellen Kostensteigerungen nahezu komplett aufgezehrt. Besonders im ersten Jahr ihres Heimaufenthalts spüren Pflegebedürftige kaum Entlastung. In diesem Zeitraum beläuft sich der neue Zuschuss durch die Pflegekassen auf durchschnittlich 63 Euro im Monat. Dem Zuschuss stehen im Landesdurchschnitt Kosten, die von den Pflegebedürftigen getragen werden müssen, von monatlich 2.503 Euro gegenüber. Das sind 384 Euro oder mehr als 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Bei Pflegebedürftigen, die bereits länger als drei Jahre in einer stationären Pflegeeinrichtung leben, liegt der Zuschuss bei 882 Euro monatlich. Sie zahlen jetzt durchschnittlich 1.683 Euro, 10,43 Prozent mehr als im Juli 2023.

HES_finanz_belastung_nach_aufenthaltsdauer_07_2023
HES_vergleich_juli_2023_zu_juli_2023
Tabelle zu Eigenanteilen im bundesweiten Vergleich_juli_2023