Gestaltungsbild

Informationen für Vertragspartner und Versicherte

Die Landesvertretung Niedersachsen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) nimmt als gemeinsame Bevollmächtigte der Ersatzkassen nach § 212 SGB V alle relevanten gesetzlichen Verbandsaufgaben im Land wahr und sorgt für die regionale Präsenz des vdek. Sie gestaltet dabei für die Mitgliedskassen die Verträge mit Leistungsanbietern auf allen Ebenen der Gesundheitsversorgung und vertritt sie in zahlreichen politischen Gremien und Ausschüssen.

Zu den operativen Aufgaben gehören die Vertrags- und Vergütungsvereinbarungen mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen. Die Landesvertretung ist Partner des Landes bei der Krankenhausplanung und verantwortet die Bedarfsplanung für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten mit. Sie lässt sonstige Leistungserbringer wie Krankengymnasten, Masseure und Logopäden zu und prüft dabei deren Qualifikation. Insgesamt stellt sie sicher, dass die Sozialgesetzgebung regional umfassend umgesetzt wird.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Landesvertretung schließt mit Heimen und ambulanten Diensten Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen und organisiert Qualitätsprüfungen von Einrichtungen, deren Ergebnisse sie auch veröffentlicht.

Durch eine Vielzahl differenzierter Verträge ermöglicht sie weitere umfassende Gesundheitsangebote, von der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindergärten über die Beratung der Versicherten in Pflegestützpunkten bis hin zur palliativmedizinischen Versorgung. Sie organisiert die gemeinschaftliche Förderung der Selbsthilfe und ambulanter Hospize.

Bei übergreifenden Aufgaben der Krankenkassen agiert die Landesvertretung gemeinsam mit den anderen Kassenverbänden oder stimmt mit diesen ein arbeitsteiliges Vorgehen ab.