Rettungsdienst und Krankentransport

Rettungsdienst

Die Kosten der Krankenkassen für den Rettungsdienst (inklusive Krankentransport) haben sich seit 1992 nahezu verfünffacht. Allein von 2019 auf 2020 betrug der Anstieg rund 30 Millionen Euro oder fünf Prozent. Der Hauptgrund für die Kostenexplosion liegt in fehlenden gesetzlichen Regelungen zur Ausgabenbegrenzung. Zusätzlich zu den hier dargestellten öffentlichen Vorhaltekosten müssen die Kassen auch noch die Einsätze sogenannter genehmigter Organisationen bezahlen. Dabei handelt es sich um private Krankentransport-Anbieter oder Rettungsdienstorganisationen, die außerhalb der öffentlichen Beauftragung Krankentransportleistungen erbringen.

Rettungsdienst Ausgaben Internet

Kosten Rettungsdienst

Entwicklung der Kosten für den Rettungsdienst in Niedersachsen

1992 - 2021

Krankenfahrten

Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen. Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat, oder durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.

Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.

Sofern Sie den Einzelvertrag wünschen, wenden Sie sich bitte an uns: Tel. 05 11 / 3 03 97 - 0, lv-niedersachsen@vdek.com.