Ärzte

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Bedarfsplanung. Die zur vertragsärztlichen Versorgung zwischen dem Verband der Ersatzkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) geschlossenen Verträge werden den Vertragsärzten und –therapeuten grundsätzlich von der KVN bekanntgegeben.