Wie geht es weiter mit der Krankenhausreform?
Die politischen Weichen für die Krankenhausreform scheinen nach langem Hin- und Her endlich gestellt zu sein: Der Bundestag hat das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 6. März beschlossen. Der Weg dorthin war geprägt vor allem von deutlichen Differenzen zwischen Ländern und Bund. Wie viel bleibt nun von den Kernideen der Reform übrig? Es wird auf die Umsetzung ankommen – auch in Niedersachsen.
Die Reform sollte vor allem eines bewirken: mehr Verlässlichkeit für die Patientinnen und Patienten. Gerade wer schwer krank ist oder eine komplexe Behandlung braucht, muss sicher sein können: Das behandelnde Krankenhaus verfügt genau für den eigenen Fall nachweislich über die nötige Erfahrung, Ausstattung und personelle Besetzung. Solche Nachweise haben Krankenhäuser künftig zu erbringen, wenn sie sich darum bewerben, bestimmte Behandlungen durchführen zu dürfen und die entsprechenden „Leistungsgruppen“ vom Land zugewiesen zu bekommen. Es soll nicht mehr dem Zufall überlassen werden, ob ein Patient sich in einem Krankenhaus wiederfindet, das die anstehende Behandlung nur gelegentlich oder eben routiniert vornimmt.
Sterblichkeit senken
Der damit beabsichtigte Effekt ist eine stärkere Spezialisierung. Bei vielen Krankheitsbildern ist belegt, dass Behandlungsergebnisse dort besser sind, wo Teams die Eingriffe regelmäßig durchführen und die passende Infrastruktur rund um die Uhr verfügbar ist. Beispiel: Bei einem Herzinfarkt sinkt die Sterblichkeit, wenn Patienten direkt in ein Haus mit Herzkatheter/PCI kommen, von 14 auf acht Prozent.
Damit verbunden ist es erforderlich, gerade komplexe Leistungen stärker zu konzentrieren. Daran führt schon angesichts der Fachkräfteknappheit kein Weg vorbei.
Niedersachsen ist gefordert
In Niedersachsen kommt es jetzt darauf an, die Krankenhausreform nicht nur formal abzuwickeln, sondern aktiv zu gestalten und damit die erforderlichen Struktureffekte zu erreichen. Dafür braucht es bedarfsgerechte Zielplanungen für die Regionen, um etwa Doppelvorhaltungen zu identifizieren, die es abzubauen gilt. Das Land ist gefordert, hierbei Auswahlentscheidungen bei Leistungsgruppen-Anträgen von zu vielen regionalen Anbietern zu treffen.
Die Erkenntnisse über notwenige Veränderungen der Krankenhauslandschaft liegen seit Langem vor und sind weitgehend unstrittig. Gleichzeitig stehen für den Umbau erhebliche Finanzmittel durch den Transformationsfonds zur Verfügung, die auch genau dafür genutzt werden sollten. Die Reform bietet damit eine große Chance, die Krankenhausversorgung zukunftsfähig aufzustellen.
Ausnahmen begrenzen
Ebenso wichtig ist der konsequente Schutz des Qualitätsversprechens bei der Vergabe der Leistungsgruppen: Ausnahmen von den Qualitäts-Mindestvorgaben müssen eng begrenzt bleiben und dürfen nur nach klaren, abgestimmten Kriterien erfolgen.
Auch sind alle Beteiligten gefordert, die Umstrukturierungsprozesse gut zu kommunizieren und dabei die Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu stellen.