Wertvolle Pflege-Ausbildung
Unser Gesundheitssystem ist nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels darauf angewiesen, dass genügend Menschen einen Pflegeberuf ergreifen. Wer sich für eine Pflegetätigkeit im Krankenhaus oder in der Altenpflege entscheidet, tut das meist aus einer tiefen Überzeugung. Aber natürlich müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. Hier leisten auch die Krankenkassen ihren Beitrag.
Finanzierung der Ausbildung gesichert
Die Krankenkassen übernehmen sämtliche Kosten für die Ausbildung von Pflegekräften in Krankenhäusern. Dazu vereinbaren sie mit den zuständigen Verbänden sowie Niedersächsischem Sozialministerium und Kultusministerium Pauschalen. Diese gliedern sich auf
- in die praktische Ausbildung vor Ort,
- in die theoretische Ausbildung in der Pflegefachschule.
Außerdem kommen die Krankenkassen für die Vergütung der Azubis auf.
Ähnlich läuft es bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Allerdings sieht hier das Gesetz vor, dass sich die Pflegebedürftigen selbst an den Kosten beteiligen müssen. Die Ersatzkassen fordern, dies zu ändern, um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen.
Ordentliches Plus
Auich 2026 werden die Pauschalen für die Ausbildung deutlich angehoben. Darauf haben sich die Krankenkassen und die Leistungsanbieter geeinigt. Für die praktische und theoretische Ausbildung steigt die Pauschale pro Azubi innerhalb von zwei Jahren um jeweils 7,8 Prozent.
Beispielrechnung
So viel erhält eine stationäre Pflegeeinrichtung im Jahr 2026 für jeden Azubi, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Pauschale praktische Ausbildung: 10.830,10 Euro
- Pauschale theoretische Ausbildung: 10.730,01 Euro
- Ausbildungsvergütung, ca. 18.300 Euro (1.416 Euro monatliches Gehalt x 12,9, Grundlage TVöD BT Pflege erstes Ausbildungsjahr ab 01.04.2025)
Somit zusammen rund 39.860 Euro.
Eine Ausbildung für alle
Die Pflegeausbildung wird in Niedersachsen seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) 2020 in der Alten- und Krankenpflege generalistisch organisiert. So sind die bisher voneinander getrennten Pflege-Ausbildungen in den Krankenhäusern und in der Altenpflege neu geordnet und zusammengeführt worden. In den ersten zwei Jahren wird gemeinsam gelernt. In der letzten Phase wird entweder ein generalistischer Abschluss als Pflegefachmann/Pflegefachfrau absolviert (Einsatz Krankenhaus und Altenpflege) oder man spezialisiert sich mit individuellem Abschluss in der Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.