Geeintes, transparentes und zukunftsfähiges Vergütungsmodell
Statement von Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen
Pflege ist das gesundheitspolitische Kernthema der kommenden Jahrzehnte. Durch den demografischen Wandel wird der Bedarf an Pflegeleistungen weiterhin steigen, während gleichzeitig weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachkommen. Damit verbunden bedarf es besonderer Anstrengungen, damit auch künftig genügend Personal für eine Tätigkeit in der Pflege zur Verfügung steht. Die Entwicklung stellt auch eine Herausforderung für die Finanzierung der Pflege dar. In der besonderen Konstruktion der Pflegeversicherung kommt hinzu, dass Preissteigerungen unmittelbar von den Pflegebedürftigen zu tragen sind. So sind die Eigenanteile von stationär Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen.
Unser Gesundheitssystem ist nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels darauf angewiesen, dass genügend Menschen einen Pflegeberuf ergreifen. Wer sich für eine Pflegetätigkeit im Krankenhaus oder in der Altenpflege entscheidet, tut das meist aus einer tiefen Überzeugung. Aber natürlich müssen auch die Rahmenbedingungen stimmen. Hier leisten auch die Krankenkassen ihren Beitrag.
Die Krankenkassen übernehmen sämtliche Kosten für die Ausbildung von Pflegekräften in Krankenhäusern. Dazu vereinbaren sie mit den zuständigen Verbänden sowie Niedersächsischem Sozialministerium und Kultusministerium Pauschalen. Diese gliedern sich auf
Außerdem kommen die Krankenkassen für die Vergütung der Azubis auf.
Ähnlich läuft es bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Allerdings sieht hier das Gesetz vor, dass sich die Pflegebedürftigen selbst an den Kosten beteiligen müssen. Die Ersatzkassen fordern, dies zu ändern, um Pflegebedürftige vor finanzieller Überlastung zu schützen.
Ab 2024 werden die Pauschalen für die Ausbildung deutlich angehoben. Darauf haben sich die Krankenkassen und die Leistungsanbieter geeinigt. Für die praktische Ausbildung steigt die Pauschale pro Azubi innerhalb von zwei Jahren um 12,7 Prozent. Für die theoretische Ausbildung erhalten die Schulen 10,4 Prozent mehr pro Azubi.
So viel erhält ein Krankenhaus in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft im Jahr 2024 für jeden Azubi, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Somit zusammen rund 35.200 Euro.
Die Pflegeausbildung wird in Niedersachsen seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) 2020 in der Alten- und Krankenpflege generalistisch organisiert. So sind die bisher voneinander getrennten Pflege-Ausbildungen in den Krankenhäusern und in der Altenpflege neu geordnet und zusammengeführt worden. In den ersten zwei Jahren wird gemeinsam gelernt. In der letzten Phase wird entweder ein generalistischer Abschluss als Pflegefachmann/Pflegefachfrau absolviert (Einsatz Krankenhaus und Altenpflege) oder man spezialisiert sich mit individuellem Abschluss in der Gesundheitspflege / Kinderkrankenpflege oder Altenpflege.
Die Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber als Teilkaskoversicherung angelegt. Danach erhalten Pflegebedürftige je nach Grad der Pflegebedürftigkeit Festbeträge unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege. Steigen also die Preise in der Altenpflege zum Beispiel aufgrund höherer Personalkosten, gehen die Mehrkosten nicht zulasten der Pflegeversicherung, sondern müssen unmittelbar von den betroffenen Pflegebedürftigen getragen werden. In der stationären Pflege steigen damit die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Mehr
Für die Pflege müssen dringend weitere politische Lösungen gefunden werden:
Die Herausforderungen in der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode zum Gegenstand einer Reform gemacht. Diese ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und hat folgende Schwerpunkte:
Pflegekassen und die weit überwiegende Mehrzahl der Anbietervertretungen ziehen einen Schlussstrich unter die lange währende Auseinandersetzung um die Vergütung der ambulanten Pflege in Niedersachsen. Beide Seiten haben sich als wesentlichen Beitrag dazu auf ein neues Modell verständigt, das die Höhe der Personalkosten eines Dienstes unmittelbar zur Bemessung der Vergütungen heranzieht. Seine Anwendung ist für die Dienste zusätzlich mit Vergütungssteigerungen verbunden. Mehr
Statement von Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen
Zur Gewinnung von Pflegekräften hat das Land Niedersachsen im Rahmen der KAP.Ni die Möglichkeit geschaffen, dass ab dem 1. August 2021 Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung direkt ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung einsteigen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Zu gesundheitspolitischen Themen, wie der Pflege in Niedersachsen, hat die vdek-Landesvertretung Stellungnahmen vorgelegt.
Hier finden Sie die Pressemitteilungen der vdek-Landesvertretung zu gesundheitspolitischen Themen, wie der Pflege.