
Geeintes, transparentes und zukunftsfähiges Vergütungsmodell
Statement von Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen
Pflege ist das gesundheitspolitische Kernthema der kommenden Jahrzehnte. Durch den demografischen Wandel wird der Bedarf an Pflegeleistungen weiterhin steigen, während gleichzeitig weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachkommen. Damit verbunden bedarf es besonderer Anstrengungen, damit auch künftig genügend Personal für eine Tätigkeit in der Pflege zur Verfügung steht. Die Entwicklung stellt auch eine Herausforderung für die Finanzierung der Pflege dar. In der besonderen Konstruktion der Pflegeversicherung kommt hinzu, dass Preissteigerungen unmittelbar von den Pflegebedürftigen zu tragen sind. So sind die Eigenanteile von stationär Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen.
Die Herausforderungen in der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode zum Gegenstand einer Reform gemacht. Diese ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und hat folgende Schwerpunkte:
Die Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber als Teilkaskoversicherung angelegt. Danach erhalten Pflegebedürftige je nach Grad der Pflegebedürftigkeit Festbeträge unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege. Steigen also die Preise in der Altenpflege zum Beispiel aufgrund höherer Personalkosten, gehen die Mehrkosten nicht zulasten der Pflegeversicherung, sondern müssen unmittelbar von den betroffenen Pflegebedürftigen getragen werden. In der stationären Pflege steigen damit die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Mehr
Für die Pflege müssen dringend weitere politische Lösungen gefunden werden:
Pflegekassen und die weit überwiegende Mehrzahl der Anbietervertretungen ziehen einen Schlussstrich unter die lange währende Auseinandersetzung um die Vergütung der ambulanten Pflege in Niedersachsen. Beide Seiten haben sich als wesentlichen Beitrag dazu auf ein neues Modell verständigt, das die Höhe der Personalkosten eines Dienstes unmittelbar zur Bemessung der Vergütungen heranzieht. Seine Anwendung ist für die Dienste zusätzlich mit Vergütungssteigerungen verbunden. Mehr
Statement von Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen
Die Pflegeausbildung wird in Niedersachsen seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in der Alten- und Krankenpflege generalistisch organisiert. So sind die bisher voneinander getrennten Pflege-Ausbildungen in den Krankenhäusern und in der Altenpflege neu geordnet und zusammengeführt worden. In den ersten zwei Jahren wird gemeinsam gelernt. In der letzten Phase wird entweder ein generalistischer Abschluss als Pflegefachmann/Pflegefachfrau absolviert (Einsatz Krankenhaus und Altenpflege) oder man spezialisiert sich mit individuellem Abschluss in der Gesundheits-/Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Die berufliche Ausbildung in der Pflege für das Jahr 2023 wird mit 463,8 Mio. Euro refinanziert. Im Jahr 2021 lag der Wert noch bei 267,5 Mio. Euro, im Jahr 2022 bei 464,3 Mio Euro. Die Steigerung erklärt sich mit der schrittweisen Aufbauphase der dreijährigen Ausbildung.
Die Refinanzierung dieser Kosten wird über die gesetzlichen Anteile der Fondseinzahler folgendermaßen aufgeteilt:
Zur Gewinnung von Pflegekräften hat das Land Niedersachsen im Rahmen der KAP.Ni die Möglichkeit geschaffen, dass ab dem 1. August 2021 Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung direkt ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung einsteigen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Zu gesundheitspolitischen Themen, wie der Pflege in Niedersachsen, hat die vdek-Landesvertretung Stellungnahmen vorgelegt.
Hier finden Sie die Pressemitteilungen der vdek-Landesvertretung zu gesundheitspolitischen Themen, wie der Pflege.