Pflege im Wandel

Ambulante Pflege: Pflegerin mit älterer Patientin

Pflege ist das gesundheitspolitische Kernthema der kommenden Jahrzehnte. Durch den demografischen Wandel wird der Bedarf an Pflegeleistungen weiterhin steigen, während gleichzeitig weniger junge Menschen in den Arbeitsmarkt nachkommen. Damit verbunden bedarf es besonderer Anstrengungen, damit auch künftig genügend Personal für eine Tätigkeit in der Pflege zur Verfügung steht. Die Entwicklung stellt auch eine Herausforderung für die Finanzierung der Pflege dar. In der besonderen Konstruktion der Pflegeversicherung kommt hinzu, dass Preissteigerungen unmittelbar von den Pflegebedürftigen zu tragen sind. So sind die Eigenanteile von stationär Pflegebedürftigen in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen.

Pflegereform 2021

Die Herausforderungen in der Pflegeversicherung hat der Gesetzgeber zum Ende der vergangenen Legislaturperiode zum Gegenstand einer Reform gemacht. Diese ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) und hat folgende Schwerpunkte:

  • Tariftreue: ab 1. September 2022 müssen alle Pflegeeinrichtungen ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder in tariflicher Anlehnung bezahlen, um der Tariftreueregelung nachzukommen.
  • Finanzierung: Seit 2022 erhält die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss von jährlich einer Milliarde Euro. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wurde außerdem um 0,1 Prozentpunkte angehoben.
  • Entlastung Pflegebedürftige: Pflegebedürftige in der vollstationären Pflege werden seit dem Stichtag 01.01.2022 durch Leistungszuschläge auf die zu zahlenden Eigenanteile entlastet, die abhängig von der Länge des Bezugs von vollstationären Pflegeleistungen steigen.

Eigenanteile von Pflegebedürftigen

Die Pflegeversicherung ist vom Gesetzgeber als Teilkaskoversicherung angelegt. Danach erhalten Pflegebedürftige je nach Grad der Pflegebedürftigkeit Festbeträge unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege. Steigen also die Preise in der Altenpflege zum Beispiel aufgrund höherer Personalkosten, gehen die Mehrkosten nicht zulasten der Pflegeversicherung, sondern müssen unmittelbar von den betroffenen Pflegebedürftigen getragen werden. In der stationären Pflege steigen damit die Eigenanteile der Pflegebedürftigen. Mehr

Forderungen des vdek

Für die Pflege müssen dringend weitere politische Lösungen gefunden werden:

  • Die Absicherung des Pflegerisikos ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die verlässlich finanziert werden muss. Daher fordert der vdek einen dauerhaft höheren Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung, der 2022 eine Milliarde Euro beträgt. Nur so können die Gefahr einer Finanzierung nach Kassenlage und kurzfristige Beitragssatzerhöhungen verhindert werden.
  • Bei Einführung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sollte eine Kompensation für die erheblichen finanziellen Entlastungen der Länder bei der Sozialhilfe durch die Einführung der SPV erreicht werden. Daher müssen die Bundesländer auch ihren Teil beitragen und die Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen verbindlich übernehmen, wie es gemäß den Vorschriften des SGB XI deren Aufgabe ist. Weiterhin fordern wir pro Pflegepunkt die Erhöhung des seit 2005 unveränderten Förderbetrages ambulanter Pflegedienste von 0,00254 Euro auf 0,00330 Euro. Dies entspricht den kumulierten Lohnsteigerungsraten seit 2005 von rund 30 Prozent.
  • Darüber hinaus sollte die Übernahme der Beiträge pflegender Angehöriger für die Rentenversicherung berücksichtigt werden. Für diese versicherungsfremde Leistung braucht es eine Refinanzierung durch Bundesmittel.
  • Zudem müsste sich die private Pflegeversicherung (PPV) endlich am gemeinsamen Finanzausgleich mit der SPV beteiligen. Dies wäre solidarisch, da die PPV im Vergleich zur SPV vor allem einkommensstarke Personen mit guten Risiken (geringere Pflegewahrscheinlichkeit) versicherte. Der Finanzausgleich könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.

KAP.Ni
Auseinandersetzung beendet: Mehrzahl der Anbieter und Kassen einigen sich auf neues Vergütungsmodell

Pflegekassen und die weit überwiegende Mehrzahl der Anbietervertretungen ziehen einen Schlussstrich unter die lange währende Auseinandersetzung um die Vergütung der ambulanten Pflege in Niedersachsen. Beide Seiten haben sich als wesentlichen Beitrag dazu auf ein neues Modell verständigt, das die Höhe der Personalkosten eines Dienstes unmittelbar zur Bemessung der Vergütungen heranzieht. Seine Anwendung ist für die Dienste zusätzlich mit Vergütungssteigerungen verbunden. Mehr

Hanno_Kummer-Leiter-vdek-LV_Niedersachsen_Zitat

Geeintes, transparentes und zukunftsfähiges Vergütungsmodell

Statement von Hanno Kummer, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen

Pflegeausbildung:
Gesamtfinanzierung 2023 steht fest

Die Pflegeausbildung wird in Niedersachsen seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) in der Alten- und Krankenpflege generalistisch organisiert. So sind die bisher voneinander getrennten Pflege-Ausbildungen in den Krankenhäusern und in der Altenpflege neu geordnet und zusammengeführt worden. In den ersten zwei Jahren wird gemeinsam gelernt. In der letzten Phase wird entweder ein generalistischer Abschluss als Pflegefachmann/Pflegefachfrau absolviert (Einsatz Krankenhaus und Altenpflege) oder man spezialisiert sich mit individuellem Abschluss in der Gesundheits-/Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. Die berufliche Ausbildung in der Pflege für das Jahr 2023 wird mit 463,8 Mio. Euro refinanziert. Im Jahr 2021 lag der Wert noch bei 267,5 Mio. Euro, im Jahr 2022 bei 464,3 Mio Euro. Die Steigerung erklärt sich mit der schrittweisen Aufbauphase der dreijährigen Ausbildung.
Die Refinanzierung dieser Kosten wird über die gesetzlichen Anteile der Fondseinzahler folgendermaßen aufgeteilt:

  • Krankenhäuser über die Finanzierung durch die Krankenkassen (57,2380 %)
  • Pflegeeinrichtungen über die Finanzierung durch die Pflegekassen (30,2174 %)
  • Land Niedersachsen (8,9446 %)
  • Soziale Pflegeversicherung (3,6 %)

Meine Zukunft Pflege:
Pflegeassistent/in werden in nur einem Jahr

Zur Gewinnung von Pflegekräften hat das Land Niedersachsen im Rahmen der KAP.Ni die Möglichkeit geschaffen, dass ab dem 1. August 2021 Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung direkt ins zweite Jahr der Pflegeassistenzausbildung einsteigen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Geschäftsmann hält eine vdek-Visitenkarte ins Bild

Stellungnahmen der vdek-Landesvertretung

Zu gesundheitspolitischen Themen, wie der Pflege in Niedersachsen, hat die vdek-Landesvertretung Stellungnahmen vorgelegt.

übereinander liegende Zeitungen, obenauf eine eingerollte Zeitung

Pressemitteilungen der vdek-Landesvertretung

Hier finden Sie die Pressemitteilungen der vdek-Landesvertretung zu gesundheitspolitischen Themen, wie der Pflege.