Prävention und Gesundheitsförderung

Die Krankenkassen haben durch die Gesetzgebung seit 2000 wieder einen erweiterten Handlungsrahmen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten. Dadurch ist es den Krankenkassen möglich, den Gesundheitszustand der Versicherten unter deren aktiver Beteiligung zu verbessern und gesundheitlichen Beeinträchtigungen frühzeitig und wirksam entgegenzuwirken, anstatt sie kostenintensiv zu kurieren. Durch das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, das am 25. Juli 2015 ist in weiten Teilen in Kraft getreten ist, haben Prävention und Gesundheitsförderung einen größeren Stellenwert bekommen. Nähere Informationen hat die Verbandszentrale in einer Übersicht zusammengestellt.

Förderung von Präventionsmaßnahmen

Unter dem Dach "Gesunde Lebenswelten" unterstützen die Ersatzkassen in Niedersachsen Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention auch gemeinsam über die vdek-Landesvertretung, und zwar:

  • Maßnahmen in Lebenswelten für sozial benachteiligte Zielgruppen nach
    § 20a SGB V
  • Maßnahmen in Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI

Ansprechpartnerin beim vdek in Niedersachsen ist Janika Manstein,
Tel. 05 11 / 3 03 97 - 53, janika.manstein@vdek.com.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Der vdek vertritt die Ersatzkassen in der BGF-Koordinierungsstelle Niedersachsen. Diese bietet auf Grundlage des §20b SGB V kostenlose Beratung und Unterstützung für Unternehmen an, die Interesse an der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung haben. Nähere Informationen hier.

Mammographie

Mammografie-Screenings leisten einen wichtigen Beitrag zur Brustkrebsvorsorge, indem Krebsgewebe rechtzeitig erkannt und therapiert werden kann. Die hohe Wirksamkeit des Programms konnte jetzt durch Datenauswertungen der „Kooperationsgemeinschaft Mammographie“ erneut nachgewiesen werden. Umso besorgter sind die Ersatzkassen in Niedersachsen über sinkende Teilnahmezahlen. Das 2005 eingeführte Mammographie-Screening war bis 2019 das erste und lange Zeit das einzige organisierte Krebsfrüherkennungsprogramm mit regelmäßiger schriftlicher Einladung durch die Krankenkassen, einer umfassenden Qualitätssicherung sowie vollständiger elektronischer Dokumentation und Evaluation.

Die bundesweite Teilnahmequote von Frauen ist seit 2012 von 62,68 Prozent permanent gesunken und lag 2020 bei nur noch 47,53 Prozent. In Niedersachsen lag die Teilnahmequote mit knapp 50 Prozent lediglich leicht über dem Bundesdurchschnitt. Die Corona-Pandemie hat den negativen Trend noch einmal verstärkt. „Wir können Frauen nur ermutigen, das Angebot des Mammographie-Screenings zu nutzen“, sagt Hanno Kummer, Leiter Landesvertretung Niedersachsen, Verband der Ersatzkassen e.V. Das kostenlose Angebot gilt für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Damit sind in Niedersachsen und Bremen rund 1,3 Mio. gesetzlich Krankenversicherte anspruchsberechtigt.

Seit dem Start des Mammographie-Screenings ist die Brustkrebs-Sterblichkeit bei 50-59-jährigen Frauen um 29 Prozent gesunken (Vergleich 2003/2004 zu 2017/2018). Bei den 60-69-Jährigen betrug der Rückgang 24 Prozent. Die Studienergebnisse belegen auch deutlich, dass ein Mammografie-Screening Brustkrebs bereits im frühen Stadium entdecken kann. Die entsprechende Treffsicherheit des Brustkrebs-Screenings liegt bei nicht-aggressiven Subtypen bei 81 Prozent, während aggressive Krebsgewebe (Karzinome) in 71 Prozent der Fälle frühzeitig erkannt werden können. Während der Anteil der spät erkannten Karzinome vor dem Screening bei 56 Prozent lag, konnte der Anteil nach Einführung des Programms auf 21 Prozent gesenkt werden. Mit fast 70.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs die häufigste Krebserkrankung bei Frauen in Deutschland.

In Niedersachsen werden die anspruchsberechtigten Frauen im Auftrag der Krankenkassen vom Gesundheitsamt Bremen zu den Screening-Terminen eingeladen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Gesundheitsamts Bremen.