Krankenhäuser

Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen sind die im Krankenhausplan des Niedersächsischen Sozialministeriums aufgeführten Kliniken. Insgesamt stehen für die stationäre Versorgung in Niedersachsen 168 Krankenhäuser zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie Informationen zur

sowie weiteren Themen.

Ambulante Behandlung

Krankenhäuser können im Rahmen ihres Versorgungsauftrages auch ambulant tätig werden. Handlungsfelder, Voraussetzungen und weitere Informationen hat die Verbandszentrale in einer Übersicht zusammengestellt.

Organspende

Durch eine schwere Erkrankung oder einen Unfall können wir selbst, ein Familienangehöriger oder ein nahestehender Mensch von heute auf morgen auf eine lebensrettende Organtransplantation angewiesen sein. Nur wenn viele Menschen bereit sind, Organe zu spenden, kann auch vielen geholfen werden.

Die Organspende ist freiwillig und eine persönliche Entscheidung. Wer zu Lebzeiten selbst entscheidet und seine Erklärung möglichst im Organspendeausweis schriftlich dokumentiert, macht es den nächsten Angehörigen sehr viel leichter. Diese müssten anderenfalls nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt werden und in dessen Sinne entscheiden.

Beratungsgespräch zur Organspende seit März 2022

Weil es in Deutschland an Spenderorganen mangelt, soll die Spendebereitschaft durch Aufklärung der Bevölkerung erhöht werden. Seit März 2022 können sich Versicherte ab 14 Jahren auf ihren Wunsch hin in der Haus- oder Kinderarztpraxis über eine Organ- bzw. Gewebespende beraten lassen. Die Ärztin informiert in diesem Gespräch über alle medizinischen Belange im Zusammenhang mit der Spende. Versicherte können dabei entsprechendes Aufklärungsmaterial und den Organspendeausweis erhalten, in dem sie ihre jeweilige Entscheidung dokumentieren. Bei Bedarf können Versicherte alle zwei Jahre das ärztliche Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn sich ihre Lebenssituation geändert hat.

Informationen finden Sie bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO)

Krebsregister           

Das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen (EKN) erfasst bereits seit 2003 niedersachsenweit Meldungen zu neu diagnostizierten Tumorerkrankungen und wertet diese aus. Das EKN ist eine Einrichtung des Landes Niedersachsen und unterliegt der Fachaufsicht des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Mit der Neufassung des Gesetzes über das Epidemiologische Krebsregister Niedersachsen, das am 1.1.2013 in Kraft getreten ist, wurde eine allgemeine Meldepflicht für onkologische Diagnosen für alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte eingeführt.

Das Klinische Krebsregister Niedersachsen (kkn) wurde 2017 aufgebaut und ist eng mit dem EKN verbunden. Die von Krankenhäusern und Ärzten gemeldeten Behandlungsschritte und Nachsorge von Tumorerkrankungen werden dort zusammengeführt und ausgewertet. Das KKN überprüft, ob und wie die definierten Empfehlungen für eine leitliniengerechte Behandlung in den Einrichtungen umgesetzt werden und trägt somit zur Bewertung der Qualität der onkologischen Versorgung  bei.