Besondere Versorgung

Konzepte zur besonderen Versorgung sollen Probleme an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie Rehabilitation vermeiden oder verringern. Wenn beispielsweise niedergelassene Ärztinnen und Ärzte mit Krankenhäusern noch enger als bisher kooperieren, können Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermieden und eine bessere Koordination der Behandlung erreicht werden.

Im Rahmen der Besonderen Versorgung können Krankenkassen Verträge mit verschiedenen Vertragspartnern abschließen für

  • die Versorgung ihrer Versicherten über verschiedene Leistungssektoren hinweg oder
  • die interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung der Versicherten.

Die vdek-Landesvertretung hat für Mitgliedskassen in Niedersachsen folgende Verträge zur Besonderen Versorgung abgeschlossen:

  • Vertrag zur Optimierung der Gesundheitsversorgung für Bewohnerinnen und Bewohner der Behinderteneinrichtungen in Neuerkerode, Himmelsthür, Rotenburg und Lilienthal
  • Vertrag zur Behandlung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten mit onkologischen Erkrankungen im Weser-Ems-Gebiet
  • Vertrag zur Früherkennung und Risikofeststellung von familiär bedingtem Brust- und/oder Eierstockkrebs mit der Universitätsklinik Göttingen
  • Vertrag über die augenfachärztliche Versorgung der Inselbewohner von Borkum durch Telemedizin (Ophtamed Telenet Vertrag)

Darüber hinaus haben auch die jeweiligen Ersatzkassen weitere Verträge geschlossen.