Guter Vorsatz für 2013

Organspendeausweis ausfüllen

Mainz, 28.12.2012 – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) in Rheinland-Pfalz ruft dazu auf, sich mit dem Thema Organspende zu befassen und einen Organspendeausweis auszufüllen. „Das ist ein guter Vorsatz, den man direkt zu Beginn des neuen Jahres in die Tat umsetzen kann“, erklärt Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung. „Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen, fällt niemandem leicht, doch gerade die Tage um den Jahreswechsel bieten Gelegenheit, einmal kurz inne zu halten und sich Gedanken über die eigene Spendenbereitschaft zu machen “, so Schneider.

In Rheinland-Pfalz warten derzeit über 500 Menschen auf ein Spenderorgan, bundesweit stehen rund 12.000 Patienten auf der Warteliste für eine lebensrettende Organspende.

Die Ersatzkassen (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, KKH-Allianz, HEK – Hanseatische Krankenkasse, hkk) setzen sich intensiv dafür ein, umfassend über das Thema Organspende zu informieren. Das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung, das am 1.11.2012 in Kraft getreten ist, verpflichtet die  Krankenkassen, bis zum 31.10.2013 allen Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, Aufklärungsmaterial zur Organ- und Gewebespende sowie einen Organspendeausweis zur Verfügung zu stellen.

Die Erklärung zu Organ- und Gewebespende ermöglicht Zustimmung und Ablehnung, mit oder ohne Ausnahmen. Die Entscheidung ist freiwillig und kann immer wieder verändert werden. Die Erklärung wird in keiner Datenbank erfasst.

„Wichtig ist, dass man die Themen Organspende und Patientenverfügung offen in der Familie oder mit Vertrauenspersonen oder mit dem Arzt bespricht, um zu einer persönlichen Entscheidung zu gelangen“, betont Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz.

Weitere Informationen sowie Organspende-Ausweise zum Herunterladen oder Bestellen stehen auch auf den Internetseiten der Ersatzkassen sowie unter www.organspende-info.de zur Verfügung.

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