Pflegeversicherung
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI gelten Menschen als pflegebedürftig, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch Andere bedürfen.
Die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit erfolgt anhand von Pflegegraden, die wiederum von der Selbstständigkeit des Bedürftigen abhängen. Dabei haben die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen die Wahl zwischen ambulanten und stationären Versorgungsangeboten.
Im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung ist zu erwarten, dass der Bedarf nach Pflegeleistungen weiterhin zunehmen wird. Doch auch heute schon stellen – trotz der Pflegereform 2022 und den damit einhergehenden Entlastungen – die hohen Eigenanteile für viele Pflegebedürftige ein ernst zu nehmendes Problem dar. Dies obwohl es bereits zum 01.01.2022 eine Entlastung beim Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) gab. Wie hoch die Belastung für Pflegebedürftige in Rheinland-Pfalz und im Bundesvergleich ist und vieles mehr erfahren Sie in diesem Kapitel.
Entwicklung der Anzahl stationärer Pflegeplätze
Summe aus vollstationärer Dauerpflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege
Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege
durchschnittliche finanzielle Belastung ohne Ausbildungsumlage bzw. individ. Ausbildungskosten
Jahr 2022
in Euro
Finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen in der stationären Pflege
durchschnittliche finanzielle Belastung ohne Ausbildungsumlage bzw. individ. Ausbildungskosten
Januar 2022
in Euro