Seit Monaten wird im politischen Berlin um die Krankenhausreform gerungen und mitunter auch gestritten. Dass es eine Reform geben muss, da sind sich alle einig - nur zum "Wie" gibt es nach wie vor zwischen Bund und Ländern unterschiedliche Auffassungen.
Mit dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Referentenentwurf für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), welcher im April 2024 veröffentlicht wurde, gibt es nun auch einen Gesetzesvorschlag für die Krankenhausreform. Die Finanzierung des im Vorschlag vorgesehen Transformationsfonds, der jeweils zu 50 Prozent von den Ländern und der gesetzlichen Krankenversicherung gefüllt werden soll, lehnen wir ab. Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft gehören zu den Aufgaben der allgemeinen Daseinsvorsorge und sie sollten nicht aus Mitteln der Beitragszahler finanziert werden.
Wie sieht es aus mit der Krankenhausversorgung in Rheinland-Pfalz? Antworten liefert ein von den gesetzlichen Krankenkassen und ihren Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten der hcb GmbH. Es wurde im Juni 2024 in Mainz vorgestellt. Zentrale Aussage: Alle Rheinland-Pfälzer werden in den hiesigen Kliniken gut versorgt. Damit das aber auch so bleibt, müssen dringend Strukturen angepasst werden. » Lesen
Veröffentlichung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) zu geplanten Reformen:
Gem. Schreiben GKV – Gutachten Prof. Dr. Felix zum Transformationsfonds KHVVG
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens hat der GKV-Spitzenverband ein Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Finanzierung des Transformationsfonds im KHVVG in Auftrag gegeben.
Der Bundestag wird die Krankenhausreform voraussichtlich am 17. Oktober 2024 beschließen. „Wir als Ersatzkassen hätten uns deutlich verbindlichere Regeln für eine moderne Krankenhausstruktur gewünscht“, erklärt dazu vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Nicht akzeptabel seien die durch die Reform entstehenden Mehrkosten für die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber. » Lesen
Anhörung Krankenhausreform im Gesundheitsausschuss
Anlässlich der Anhörung zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Gesundheitsausschuss fordert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner Bund und Länder auf, sich auf die ursprünglichen Ziele der Reform zurückzubesinnen. Sonst bestehe die Gefahr, „dass von der Strukturreform lediglich eine teure Finanzreform übrigbleibt, mit der unzeitgemäße Strukturen verfestigt werden“. » Lesen
Anlässlich der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundestag betont der vdek die Notwendigkeit einer Klinikreform, die Qualität und Bedarf in den Mittelpunkt stellt. vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner warnt vor Belastungen für GKV-Versicherte und fordert eine stärkere Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses. » Lesen
Zum Beschluss des Bundeskabinetts am 15. Mai 2024 für ein Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Mit diesem Gesetzentwurf wird das Ziel verfehlt, die Krankenhauslandschaft bedarfsgerecht und modern auszugestalten und das ambulante Potenzial zu heben. Gleichzeitig wird die Versorgung erheblich teurer.“ Das gelte besonders für den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds. » Lesen