
Krankentransporte
Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen.
Grundlage für die Abrechnung von Krankenfahrten mit den gesetzlichen Krankenkassen ist eine vertragliche Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann auf verschiedene Weise zustande kommen.
Über die Mitgliedschaft bei einer Vereinigung, die bereits einen Vertrag mit den Krankenkassen hat, oder durch einen direkten Einzelvertrag mit den Krankenkassen.
Sollten Sie Mitglied einer Vereinigung sein, benötigt die Landesvertretung von dieser Vereinigung eine entsprechende Information über Ihre Mitgliedschaft und das Institutionskennzeichen, über das Sie abrechnen.
Ansprechpartner des vdek für den Bereich Krankentransporte/ Krankenfahrten im Saarland ist die
vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Tel.: 06131 / 98 255 - 0