GKV-Spitzenverband – Leitfaden Prävention
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
Am 25. Juli 2015 ist das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“ in weiten Teilen in Kraft getreten. Prävention und Gesundheitsförderung erhalten dadurch einen größeren Stellenwert. Insbesondere die Gesundheitsförderung in Lebenswelten, den sogenannten Settings, wie Kindergärten, Schulen, Pflegeheimen und Betrieben wird gestärkt.
Im Leitfaden Prävention sind die inhaltlichen Handlungsfelder und die qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention (Individualprävention, Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten) und der betrieblichen Gesundheitsförderung festgelegt, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Handlungsfelder und Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V und in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 5 SGB XI
Eine Übersicht über die Präventionsaktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie in dem jährlich erscheinenden Präventionsbericht. Den aktuellen Bericht könne Sie hier herunterladen:
Die Leistungen der Krankenkassen in der primären Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden jährlich im Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) dokumentiert. Der Präventionsbericht schafft bundesweit Transparenz über die Aktivitäten der Krankenkassen in nichtbetrieblichen Lebenswelten.
Die Leistungen der Krankenkassen in der primären Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung werden jährlich im Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) dokumentiert. Der Präventionsbericht schafft bundesweit Transparenz über die Aktivitäten der Krankenkassen in nichtbetrieblichen Lebenswelten.
Unter der Dachmarke Gesunde Lebenswelten fördert der Verband der Ersatzkassen im Namen und im Auftrag der Ersatzkassen, Projekte zur Prävention und Gesundheitsförderung in den Lebenswelten (§§ 20, 20a SGB V, §5 SGB XI) um gesundheitliche Chancenungleichheiten zu vermindern. Die ersatzkassengemeinsamen Projekte adressieren dabei geschlechts- sowie sozialbenachteiligte Zielgruppen bzw. pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei soll das individuelle Verhalten der Zielgruppen und die Verhältnisse in den Lebenswelt nachhaltig gesundheitsförderlich verbessert werden. Grundlage für vdek-Präventionsprojekte stellen die Förderkriterien des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbandes dar.
Saskia Hess
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Landesvertretungen Rheinland-Pfalz & Saarland
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 22
55130 Mainz
Zur Prüfung, ob die geforderten Qualifikationen entsprechend dem Leitfaden Prävention vorliegen, wenden sich Anbieter von Präventionsangeboten bitte an die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP). Seit dem 1.1.2014 wird die Prüfung der Voraussetzungen durch die ZPP vorgenommen und entsprechend zertifiziert. Weitere Infos erhalten Sie auf der ZPP-Seite der vdek-Zentrale.